Luftsicherheitskontrollen im Terminal FRA 1B
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftsicherheitskontrollen im Terminal FRA 1B
Die Fraport AG wird als Beliehene des Bundes ab 2023 die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt/M. durchführen. Zur Vergabe dieser Leistungen an Dritte hat die Fraport AG ein EU-weites Vergabeverfahren unter der Referenznummer 2021/S 226-596097 veröffentlicht. Leistungsbeginn hierfür ist grundsätzlich der 01.01.2023. Für die Luftsicherheitskontrollen im Terminal 1, Bereich B hatte der bisher zuständige Bund jedoch einen bestehenden Vertrag mit einem Dienstleister, der bis zum 31.12.2023 läuft. Die Fraport AG ist mit Vertragsschluss vom 09.12.2021 in den bestehenden Vertrag als Auftraggeberin eingetreten. Die diesbezüglichen Leistungen werden durch die Fraport AG im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens daher mit Leistungsbeginn 01.01.2024 ausgeschrieben (ebenfalls unter Referenznummer 2021/S 226-596097).
Durchführung der Luftsicherheitskontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz am Frankfurter Flughafen im Bereich Terminal FRA 1B nach Beleihung der Fraport durch den Bund.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Fraport AG wird als Beliehene des Bundes ab 2023 die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt/M. durchführen und übernimmt insofern bislang dem Bund obliegende Aufgaben. Zur Erbringung der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt/M. bestand im Terminal 1, Bereich B, zwischen dem bislang zuständigen Bund und der I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co KG ein Vertrag, der zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung auf die Fraport AG noch nicht beendet war. Die ursprüngliche Auftragsvergabe dieses Vertrages durch den Bund erfolgte im Rahmen eines wettbewerblichen EU-weiten Vergabeverfahrens. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2023. Die Fraport AG hat damit am 09.12.2021 mit Wirkung vom 01.01.2023 diesen Vertrag anstelle des Bundes als neue Auftraggeberin übernommen. Die Auswechslung des Auftraggebers bei ansonsten gleichbleibenden Vertragsbedingungen wurde nicht durch einen neuen Bedarf erforderlich, sondern durch die Aufgabenübertragung des Bundes auf die Fraport AG im Rahmen der Beleihung, bei unveränderter Bedarfslage. Die Vertragsanpassung wird unter den gegebenen Umständen als unwesentlich im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB angesehen und löste somit keine Neuausschreibungspflicht aus.
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zur Beauftragung der I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co KG mit der Erbringung der Luftsicherheitskontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz am Frankfurter Flughafen im Terminal FRA 1 B ist vergaberechtlich nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) SektVO zulässig.
Der Auftrag kann nur von einem Unternehmen erbracht werden, da dieses über ein geschütztes ausschließliches Recht verfügt: Die I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co KG verfügte über einen leistungsidentischen Vertrag mit dem bisher zuständigen Bund. Da sich die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht ändern, und der Vertrag unverändert bleibt, hat die Fraport AG den bestehenden Vertrag vom Bund übernommen. Eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Bund bestand nicht ohne Rechtsrisiken für die Beteiligten. Daher gab es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Der für den genannten Zeitraum mangelnde Wettbewerb war insbesondere auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Die Leistung im Terminal 1, Bereich B wird mit Leistungsbeginn 01.01.2024 als eigenes Los im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Wettbewerb vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftsicherheitskontrollen im Terminal FRA 1 B
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Vorliegend handelt es um eine ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB lautet:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Auf § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB wird verwiesen.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]