MPD Power Supplies System Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50080386NICA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPD Power Supplies System
GSI trägt zu den Forschungsaktivitäten am NICA wissenschaftlich bei und wird dabei das MPD und insbesondere dessen Zeitprojektionskammer (TPC) mit Hoch- und Niederspannungs-Betriebsstromversorgungen ausstatten.
Diese mehrkanaligen Stromversorgungen werden in ein globales, vollautomatisches Steuerungssystem integriert und von dort aus betrieben. Die Beschaffung dieser Strom-versorgungen ist Inhalt dieser Ausschreibung.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, Joint Institute of Nuclear Research (JINR) Dubna
a) Module
-48 LV Kanäle mit 70 A Strom bei 6 V
-4 mal 32=128 HV Kanäle mit 0.5 mA Strom bei +3.2 kV.
-2 mal 32=64 HV Kanäle mit 0.5 mA Strom bei -3.2 kV.
b) Mainframe mit System (Rahmen), Kontroller & Software
c) Einbaurahmen für die Module
Typischerweise werden die Steuerungen des Systems in einem Master-System gesammelt und betrieben. Um eine Integration in die größere Steuerungsumgebung des MPD und der NICA zu ermöglichen, sollte dieses Master-System
einen Win CC OA-Server betreiben, der mit dem Rest des Systems verbunden ist.
Der TPC muss mit vielen Kanälen von drei verschiedenen Arten von Versorgungen ausgestattet sein. Es gibt sowohl Hochspannungsversorgungen beider Polaritäten als auch Niederspannungsversorgungen mit sehr hohem Strom. Die Versorgungen werden so dimensioniert und ausgewählt, dass sie den Anforderungen des Geräts entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CAEN SpA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viareggio
NUTS-Code: ITC Nord-Ovest
Postleitzahl: 55049
Land: Italien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.caen.it
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRGB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abga-be der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.