Entsorgung 2.SBSS München Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51908
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung 2.SBSS München
Entsorgung von Aushub- und Abbruchmassen aus dem Bauvorhaben München Hauptbahnhof und Marienhof sowie verschiedener kleinerer Baumaßnahmen aus den Planfeststellungsbeschlüssen 1 und 2.
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang - undeklariert
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang - undeklariert
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang bzw. per Lkw - deklariert
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Ort: Teutschenthal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Schiene ab Übergabestelle Empfang - undeklariert
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Abfällen per Lkw - deklariert
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1 Steckbrief Entsorgung und ggff. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 153.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Nachunternehmer Transport Transporteure (Anlage 3.5)(Anlage 27)
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen ein-gesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.