Projekt: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.1 Düsseldorf-Kalkum - Düsseldorf-Angermund Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54914
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.1 Düsseldorf-Kalkum - Düsseldorf-Angermund
RRX, PFA 3.1, Planungsleistungen VA, LST, OLA, EEA, MTA
Duisburg
Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.1 Düsseldorf-Kalkum – Düsseldorf-Angermund, Leistungsphase 3 für folgende Planungen: Objektplanung Verkehrsanlage einschl. Ausstattung (LST-, OLA-Anlagen und Entwässerung), Planung Elektro und Maschinentechnische Anlagen.
Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.1 Düsseldorf-Kalkum – Düsseldorf-Angermund, Lph 5, 6 und 7 Objektplanung Verkehrsanlage einschl. Ausstattung (LST-, OLA-Anlagen und Entwässerung), Lph 6 und 7 Planung Elektro- und Maschinentechnische Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Weil im Rahmen eines vorherigen Aufrufs zum Wettbewerb (2021/S 105-277810) kein annehmbares Angebot eingegangen ist. Das einzige eingegangene Angebot lag auch nach geführter Verhandlung noch weit über dem vorab geschätzten Auftragswert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.1 Düsseldorf-Kalkum - Düsseldorf-Angermund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.