Neubau Rheinstraßenbrücke - Anpassung Oberleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.3-107-2021-VE0014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rheinstraßenbrücke - Anpassung Oberleitungsanlage
Anpassung der Oberleitungsanlage für Neubau der Rheinstraßenbrücke
Rheinstraße, Darmstadt
Die vorliegende Vergabeeinheit VE00.14 Oberleitungsarbeiten inkl. Sicherungsleistungen umfasst die Vorabmaßnahme ab dem Jahr 2022 sowie die Hauptmaßnahme ab dem Jahr 2024. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Abbruch und Neubau des Brückenbauwerks Rheinstraßenbrücke sowie die damit verbundenen Oberleitungsarbeiten.
Die Baustelle befindet sich im Bundesland Hessen (Rhein-Main-Gebiet) an der B26 (Rheinstraße) innerhalb der Stadt Darmstadt.
Westlich der Innenstadt zwischen den Kreuzungen "Berliner Allee" und "Am Kavalleriesand" überquert die Rheinstraße (B26) die Bahnstrecke 3601 Frankfurt - Abzw. Heidelberg und die Bahnhofsgleise (insgesamt 7 Gleise und 3 Weichen in Bahn-km 28,030 südlich des Darmstädter Hauptbahnhof. Zudem liegt die Straßenbrücke "SÜ Stirnweg" als weitere Querung der DB Strecke im unmittelbaren Umfeld. Auf der Bahnlinie verkehren Personennah- und Fernverkehrszüge sowie Güterzüge. Die Streckengeschwindigkeit beträgt im Brückenbereich max. 120 km/h.
Die elektrifizierte DB Strecke 3601 und 3542 unterqueren die B26, sowie die öffentliche Straße "Stirnweg". Im Einfahrtbereich des Bahnhofs fächern sich die Strecken durch mehrere Weichen auf, so dass in Summe sieben Gleise die B26 unterführen.
Die Baudurchführung erfolgt überwiegend unter eingleisigen bzw. zweigleisigen Sperrungen der vorhandenen Gleisanlagen im Baubereich. Zum Schutz gegen Gefahren aus dem Nachbargleis werden Langsamfahrstellen eingerichtet. Durch den Unternehmer ist mittels entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Sperrpausen auskömmlich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zu Registereintragung und Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz von 1 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Es muss jeweils mindestens 1 Referenz zu jeder der folgenden Kategorien eingereicht werden:
1. Anpassungsarbeiten an der Oberleitungsanlage im Bereich von Bahnhöfen unterlaufendem Betrieb, an Fahrstrecken mit mind. Klasse II, Mischverkehr 121 - 160 km/h mit einem Bauvolumen von mind. 1,2 Mio. € netto
2. Sicherungsleistungen in Bezug auf Arbeiten an Oberleitungsanlagen im Bereich von Bahnhöfen unter laufendem Betrieb an Fahrstrecken mit mind. Klasse II, Mischverkehr121 - 160 km/h mit einem Leistungsvolumen von mind. 0,15 Mio. € netto
Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die bei der Bahn eine gültige Präqualifikation haben. Dies betrifft die nachfolgenden Leistungsbereiche:
- Sicherungsleistungen - mit und ohne feste Absperrung
- Bauleistung für Kabel - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Spezialtiefbau - Gründungen Pfähle
- Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Oberleitungsanlagen - Errichtung 15 kV
- Planung Oberleitungen - Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlagen
Bei fehlender Präqualifikation kann die Auftraggeberin den Einsatz des jeweiligen Unternehmens untersagen.
Abschnitt IV: Verfahren
HEAG mobilo GmbHKlappacher Straße 17264285 DarmstadtDeutschland
eVergabe - Keine Anwesenheit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis Donnerstag, den 06. Januar 2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]