INVP-057-2021 Ersatzbeschaffung Patientenmonitoring OP-Anästhesieabteilung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
INVP-057-2021 Ersatzbeschaffung Patientenmonitoring OP-Anästhesieabteilung
Das Krankenhaus der Eichhof-Stiftung Lauterbach beabsichtigt die Ersatzbeschaffung des Patientenmonitorings im OP, Anästhesie und Aufwachraum.
Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung alle Komponenten in den verschiedenen Bereichen wie Intensivstation, Notaufnahme, Überwachungsstation (IMC), OP, Anästhesie und Aufwachraum miteinander abzustimmen, sodass ein Komplettkonzept entsteht. Der bereits vorhandene Gerätebestand an Philips Patienten Überwachungssystemen in der Klinik umfasst ca. 98 % des erwarteten Gesamtbestands. Für die Homogenisierung des Gerätebestandes und der damit verbundenen Patientensicherheit sowie der Integration der zusätzlichen Monitore in das Gesamtkonzept (gemeinsame Datenbank, Physioserver, Transportkonzept, Patientenverlegung) sind weitere Monitore der Firma Philips zu beschaffen.
Eichhof Stiftung Lauterbach, Eichhofstraße 1, 36341 Lauterbach
Das Krankenhaus der Eichhof-Stiftung Lauterbach beabsichtigt die Ersatzbeschaffung des Patientenmonitorings im OP, Anästhesie und Aufwachraum.
Das Krankenhaus steht vor der Herausforderung alle Komponenten in den verschiedenen Bereichen wie Intensivstation, Notaufnahme, Überwachungsstation (IMC), OP, Anästhesie und Aufwachraum miteinander abzustimmen, sodass ein Komplettkonzept entsteht.
Der bereits vorhandene Gerätebestand an Philips Patienten Überwachungssystemen in der Klinik umfasst ca. 98 % des erwarteten Gesamtbestands. Für die Homogenisierung des Gerätebestandes und der damit verbundenen Patientensicherheit sowie der Integration der zusätzlichen Monitore in das Gesamtkonzept (gemeinsame Datenbank, Physioserver, Transportkonzept, Patientenverlegung) sind weitere Monitore der Firma Philips zu beschaffen.
1. Folgende Ziele sollen erreicht werden: Prozessoptimierung/ -automatisierung.
2. Austausch veralteter Technologie durch zukunftssichere State-of-the-Art-Technologie der neuesten Generation.
3. Mitarbeiterentlastung
4. Kosteneinsparung
Für den Auftrag werden Fördermittel nach § 22 KHG eingesetzt. Es liegt ein Förder-mittelbescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 02.12.2020 vor.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der bereits vorhandene Gerätebestand an Philips Patienten Überwachungssystemen in der Klinik umfasst ca. 98 % des erwarteten Gesamtbestands. Für die Homogenisierung des Gerätebestandes und der damit verbundenen Patientensicherheit sowie der Integration der zusätzlichen Monitore in das Gesamtkonzept (gemeinsame Datenbank, Physioserver, Transportkonzept, Patientenverlegung) sind weitere Monitore der Firma Philips zu beschaffen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.