Fachberatung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachberatung
Fachberatung
Für fachspezifische Leistungen bestehen bereits diverse Rahmenvereinbarungen innerhalb der KfW. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die übergreifende Fachberatung für die KfW Bankengruppe inkl. ihrer Tochtergesellschaften. Die Ausschreibung deckt damit den Bedarf an Beratungsleistungen für fach- und insbesondere bereichsübergreifende Themenstellungen.
Die spätere einzelne Leistungserbringung umfasst grundsätzlich die Beratung bei der Analyse, Konzeption und/oder Einführung von fachlich-methodischen, regulatorischen oder übergeordneten Themen (beispielsweise Nachhaltigkeit, Agilisierung und Digitalisierung) in allen Geschäftsfeldern der KfW Bankengruppe. Die spätere einzelne Leistungserbringung erfolgt in der anfordernden Linieneinheit oder insbesondere bei der Einbindung weiterer Fachbereiche in Fachprojekten.
Die Leistungserbringung in dieser Rahmenvereinbarung umfasst nicht:
• die Strategie- und Managementberatung und IT-Managementberatung sowie
• Fachberatung, die durch bestehende, themenspezifische Rahmenverträge abgedeckt werden kann (u.a. Compliance, fachliches Meldewesen, Ratingsysteme, Kreditrisikomethodik und Reporting, Marktpreisrisikomethodik, Bewertung Handelsgeschäfte, Bilanzielle Beratung).
Da der Bedarf an Beratungsleistungen über den Zeitverlauf der Rahmenvereinbarung Schwankungen unterliegt, ist eine entsprechende Flexibilität und möglichst umfassende Erfahrungen der externen Dienstleister bei Beratungsleistungen unerlässlich. Zu diesem Zweck möchte die KfW Bankengruppe mit fünf (5) qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern eine Rahmenvereinbarung abschließen, auf deren Grundlage sich die Unternehmen in so genannten Miniwettbewerben anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Der Leistungsgegenstand ist die geschäftsfeldübergreifende Fachberatung in der KfW Bankengruppe inkl. der Tochtergesellschaften.
Das geschätzte voraussichtliche Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung bemisst sich auf 15.000 Beratertage über die gesamte Laufzeit. Die konkrete Zusammensetzung nach den Qualifikationslevel wird zum Zwecke der Abrechnung in den jeweiligen Einzelbeauftragungen festgelegt.
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend K.O.- Kriterien der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen)
2. Bewertung des durchschnittlichen Nettojahresumsatzes der letzten 3 Jahre (seit 2018) in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz)
3. Bewertung des durchschnittlichen Nettojahresumsatzes der letzten 3 Jahre (seit 2018) in vergleichbaren Beratungsleistungen im Bankensektor in der DACH-Region
4. Anzahl an Beratern differenziert nach Senioritätslevel (Partner, Senior Manager, Manager, Senior Consultant, Consultant) gemäß der Qualifikationsanforderungen der Leistungsbeschreibung praktizierend in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region
5. Inhaltliche Bewertung von Referenzen abgeschlossener Projekte
Einzelheiten der Bewertung und Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb der Vergabeunterlagen.
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nettojahresumsätze in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020).
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss
- einen durchschnittlichen Nettojahresumsatz von mindestens 20 Mio. EUR und
- davon im Bankensektor einen durchschnittlichen Nettojahresumsatz von 5 Mio. EUR
in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) erzielt haben.
1. Hinreichende Anzahl qualifizierter Berater
2. Referenzen abgeschlossener Projekte
Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.
zu 1:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über eine hinreichende Anzahl an qualifizierten Beratern verfügen, welche je Seniorität die
Qualifikationsanforderung en der Leistungsbeschreibung erfüllen und in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region praktizieren, und zwar mindestens
- 5 Partner
- 5 Senior Manager
- 15 Manager
- 15 Senior Consultants
- 10 Consultants
(Qualifikationsanforderungen, vergleiche Ziffer 6 Leistungsbeschreibung)
zu 2:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens sechs (6) abgeschlossene Referenzprojekte in vergleichbaren
Beratungsleistungen verfügen.
Um vergleichbar und damit wertbar zu sein, müssen alle Referenzen,
- in bzw. nach 2019 abgeschlossen sein; spätester Abschlusszeitpunkt: Ende der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge,
- vergleichbare Beratungsleistungen umfassen (s. Kapitel 1 Leistungsgegenstand der Leistungsbeschreibung) und aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) stammen und
- ein Auftragsvolumen von mindestens 100 Beratertagen umfassen.
Von den eingereichten Referenzen müssen mindestens fünf (5) Referenzen aus dem Bankensektor stammen.
Die sechs Referenzen müssen bei mindestens zwei (2) unterschiedlichen Referenzgebern erbracht worden sein, bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen oder konzernangehörige Unternehmen handelt.
Mindestens zwei (2) der eingereichten Referenzen müssen den Schwerpunkt Analyse & Konzeption und drei (3) der eingereichten Referenzen den Schwerpunkt Operationalisierung/Umsetzung besitzen. Eine Referenz kann mehrere der genannten Schwerpunkte abdecken. Dies ist dann bitte entsprechend zu kennzeichnen.
Alle Referenzen decken mindestens eines der folgenden Themenfelder ab:
- (übergreifende) Banken-/Gruppensteuerung
- Nachhaltigkeit
- Digitalisierung
- Agilisierung
- Regulatorik
Mindestens 2 Referenzen weisen eindeutig Aspekte auf, die unter das Themenfeld Nachhaltigkeit fallen (z. B. Pariser Klimaabkommen).
Daneben bewertet die KfW auch das Gesamtbild aller vorgelegten Referenzen. Dieses muss mindestens durchschnittlich sein, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Unterdurchschnittlich und nicht ausreichend ist das Gesamtbild, wenn das Gesamtbild der Referenzen Zweifel aufkommen lässt, ob die Beratung die KfW in diversen Fragestellungen zum Thema Fachberatung über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zielführend beraten kann. Hintergrund ist, dass die Referenzen in der Gesamtschau hinsichtlich potentiell unter der Rahmenvereinbarung zu erwartende Themenfelder (Kreditgeschäft, Bankensteuerung, Refinanzierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Regulatorik) sowie verschiedene Bank-Geschäftsbereiche nicht abdeckt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Referenzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.