Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36208
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth
86609 Donauwörth
Ausführungsplanung Hochbau Lph 5,
Rüttelstopfsäulen BK 3-4 mit 2.324 t; Stahlbetonwände, Bodenplatte und Decken mit 1.780 m2;
Stahlrahmentüren T30 und T90 in RC2 und RC3 22 Stk;
Schaltwartenboden 360 m2;
Sicherheitszaunanlage mit Toren 138 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
86609 Donauwörth
Ausführungsplanung Hochbau Lph 5,
Rüttelstopfsäulen BK 3-4 mit 2 324 t; Stahlbetonwände, Bodenplatte und Decken mit 1 780 m2
;
Stahlrahmentüren T30 und T90 in RC2 und RC3 22 St.;
Schaltwartenboden 360 m2
;
Sicherheitszaunanlage mit Toren 138 m.
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Um die Serverschränke noch im Jahr 2020 aufstellen zu können muss der Doppelboden in den Serverräumen fertig verlegt sein. Um diese Arbeiten durchzuführen wären die Rahmenkonstruktionen für die Serverschränke (Leistung AN-TGA) notwendig gewesen.
Da die Vorleistung nicht erbracht werden konnte, wurde sie vom AN-Hochbau ausgeführt.
Die Leistung ist beim AN-TGA beauftragt und ist als Vorleistung für den Doppelbodenbauer AN-Hochbau notwendig. Daher wird diese Leistung direkt durch den Doppelbodenbauer der Hochbaufirma erbracht.Eine Ausführung der Rahmenerstellung durch dritte führt zu Standzeiten/Bauzeitenverzug beim AN-Hochbau. Die hierfür verhandelte Position übersteigt die zu erwartende Nachtragshöhe.Eine Abgrenzung der Gewährleistungsansprüche an der Schnittstelle der Gewerke ist mit erheblichem Aufwand verbunden und die Gewerketrennung nicht sauber möglich.