Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32764
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen
Gelnhausen
Im Bereich der alten EÜ Flutbrücke sind derzeit 2 Hilfsbrückenketten mit je 3 Hilfsbrücken eingebaut, die in dem ausgeschriebenen Bauabschnitt auszubauen sind. Im Schutze der Hilfsbrückenketten sind die beiden Widerlager und ein Mittelpfeiler neu zu gründen (ca. 345 m³ Ortbeton / 54 t Betonstabstahl B500B). Der zweifeldrige Überbau aus Walträger in Beton soll auf einem Montagegerüst südlicher der Bahnstrecke hergestellt und in einer TSP eingeschoben werden (ca. 238 m³ Ortbeton / 127 t Walzträger).
OLA: Es ist ein neuer Mast auf dem neuen Mittelpfeiler der EÜ zu gründen.
Für den gleichbleibenden Durchfluss sind im Vorfeld Geländeabgrabunen vorzunehmen (ca. 7.000m³) und eine Aufschüttung für die hochwassersichere BE-Fläche vorzunehmen (BE-Fläche 2.200 m²).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-kein Planfeststellungsbeschluss vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-DB Engineering & Consulitng GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gelnhausen
Im Bereich der alten EÜ Flutbrücke sind derzeit 2 Hilfsbrückenketten mit je 3 Hilfsbrücken eingebaut, die in dem ausgeschriebenen Bauabschnitt auszubauen sind. Im Schutze der Hilfsbrückenketten sind die beiden Widerlager und ein Mittelpfeiler neu zu gründen (ca. 345 m³ Ortbeton / 54 t Betonstabstahl B500B). Der zweifeldrige Überbau aus Walträger in Beton soll auf einem Montagegerüst südlicher der Bahnstrecke hergestellt und in einer TSP eingeschoben werden (ca. 238 m³ Ortbeton / 127 t Walzträger).
OLA: Es ist ein neuer Mast auf dem neuen Mittelpfeiler der EÜ zu gründen.
Für den gleichbleibenden Durchfluss sind im Vorfeld Geländeabgrabunen vorzunehmen (ca. 7.000m³) und eine Aufschüttung für die hochwassersichere BE-Fläche vorzunehmen (BE-Fläche 2.200 m²).
NT09: NA09 - Erd- und Abbrucharbeiten, Teil 1
Zusätzliche Leistungen für teilw. Rückbau und Neubau BE; Bodenaustausch/Baugrundverhältnisse; erschwerte und zusätzliche Abbruchleistungen während der Sperrpause; zusätzliche Vermessungsleistungen.
Eng getakteter Bauablauf und voneinander abhängige Leistungen, z.T. während Sperrpause. Leistungen müssten beim AN teilgekündigt und neu vergeben werden was zu Bauzeitverzögerungen, Störungen des Bahnbetriebs und damit Mehrkosten führen würde. Weitere Zusatzkosten z.B. für erneute BE etc. sowie Gewährleistungssachverhalte wären die Folge.