ESTW-R Berchtesgadener Land – TK Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46034
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-R Berchtesgadener Land – TK Anlagen
Im Los 4 wird eine Videoanlage aufgebaut, welche dem Fahrdienstleiter in Freilassing den Bahnübergang Piding auf einem Bildschirm anzeigt. Dies dient zur Freiraumüberwachung beim Schließen der Bahnschranken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 4 – TV-Anlagen BÜ Auenstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berchtesgardener Land
Im Los 4 wird eine Videoanlage aufgebaut, welche dem Fahrdienstleiter in Freilassing den Bahnübergang Piding auf einem Bildschirm anzeigt. Dies dient zur Freiraumüberwachung beim Schließen der Bahnschranken.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
lfd. Nr. 01 - Vertragsänderungen sind das Anprüfen der Einzelverbindungen von Streckenfernmeldekabeln (aderweise), öffnen vorhanderner Muffen (Blei), Reparatur und Reinigung der vorhandenen Muffen (Blei) und Arbeit im "Betriebsspleißverfahren" (verlängerte Ausführungszeit)
Die zusätzlichen Leistungen bauen vollständig auf schon erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen des Hauptvertrages auf. Somit können diese zusätzlichen Leistungen für das Anprüfen von Einzelverbindungen, öffnen vorhandener Muffen, Reparatur und Reinigung von vorhandenen Muffen und Arbeit im Betriebsspleißverfahren nicht von neuen Vertragspartnern erbracht werden. Da die Anlagen bzw. Verbindungen während der geschilderten Arbeiten in Betrieb befindlich sein müssen, muss auf das Betriebsspeißverfahren zurückgegriffen werden