Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE) Tröbitz-Doberlug-Kirchhain, Hennersdorf W-Doberlug-Kichhain, Finsterwalde Gl 1, 8-10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE) Tröbitz-Doberlug-Kirchhain, Hennersdorf W-Doberlug-Kichhain, Finsterwalde Gl 1, 8-10
Tröbitz, Doberlug-Kirchhain, Hennersdorf, Finsterwalde
Oberbauarbeiten, 8.540m Gleiserneuerung,
1 Stück Bahnübergangsbefestigung erneuern,
ca. 4.000m Durcharbeitungsstopfgang in Gleisen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE) Tröbitz-Doberlug-Kirchhain, Hennersdorf W-Doberlug-Kichhain, Finsterwalde Gl 1, 8-10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tröbitz, Doberlug-Kirchhain, Hennersdorf, Finsterwalde
Oberbauarbeiten, 8.540m Gleiserneuerung,
1 Stück Bahnübergangsbefestigung erneuern,
ca. 4.000m Durcharbeitungsstopfgang in Gleisen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 02: Es mussten zusätzliche Rangierarbeiten im Bahnhof Finsterwalde geleistet werden und die Übernahme der vom AG gestellten Oberbaumaterialien ist abweichend vom Tarifpunkt Finsterwalde und fand in den den Bahnhöfen Cottbus und Senftenberg statt.
Gemäß der betreffenden LÄA 02 zeigt der AN-Bau Mehrkosten für den erhöhten Logistikeinsatz im Bf. Finsterwalde an. Es mussten zusätzliche Rangierarbeiten im Bahnhof Finsterwalde durchgeführt werden und die Übernahme der vom AG gestellten Oberbaumaterialien findet nicht im ursprünglichen Tarifpunkt Finsterwalde statt, sondern in den Bahnhöfen Cottbus und Senftenberg. Die teilweise Nichtbeistellung der Oberbaumaterialien durch den Zulieferer an den vertraglich vereinbartenTarifpunkt konnte trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.