Gemeinde Petersberg, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Petersberg-Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 289/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Petersberg, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Petersberg-Mitte
Beschaffung HLF 20 für die FFW Petersberg-Mitte: Los 1 - Fahrgestell, Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
Fahrgestell
Gemeinde Petersberg
Die Gemeinde Petersberg möchte für die Feuerwehr Petersberg-Mitte ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20 beschaffen.
Das Fahrgestell (Los 1) und der vollumfängliche feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) müssen dem neusten und aktuellen Stand der Technik, den aktuell gültigen DIN-Vorschriften für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3, DIN 14530-27, den Unfallverhütungsvorschriften sowie allen sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen.
Die feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch nach DIN-EN, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes/Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Das Fahrzeug muss den jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Hessen entsprechen.
Leistungsbezogene Nachweise ohne Wertungsrelevanz:
- Gewichtsauslastung (für Los 1 und Los 2)
- Energiebilanz (für Los 1 und Los 2)
Aufstellung einer Energiebilanz gemäß DIN 14502-2 (Strom) von allen
elektrischen Verbrauchen (inkl. den durch den Auftragnehmer gelieferte
Bauteile und Produkte)
- Neben der Lieferzeit ist ein Grob-Terminplan zu übermitteln mit der Angabe, wann
Interaktion (Abstimmung, Lieferung Beladung, Fortschrittsbesprechung etc.)
Leistungsbezogene Nachweise mit Wertungsrelevanz:
Bitte beachten Sie, dass wertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden
können. Das Fehlen der Unterlagen führt zum Wertungsausschluss.
- Zeichnung inkl. Maße und Gewichtsangaben (für Los 1 und Los 2)
- Datenblätter (für Los 1 und Los 2)
- Los 2:
Zeichnung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Bemaßung und
Volumenangaben sowie genaue Beschreibung der Fahrzeug- und
Mannschaftskabine (Bemaßung Sitzflächen, Bodenfläche und Kopffreiheit)
Diese Zeichnungen und Beschreibungen dienen als Beurteilungsgrundlage für den
Auftraggeber und sollen den genauen Standort der verbauten feuerwehrtechnischen
Beladung darstellen. Aus diesem Grund ist eine Skizze nicht ausreichend.
Besonderes Augenmerk wird auf die Anordnung der einzelnen Einbauteile gelegt.
Als Bewertungsgrundlage dienen die vorgelegten Unterlagen, Vereinbarkeit mit der
Praktikabilität im Feuerwehrdienst fließen in die Bewertung ein.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Gemeinde Petersberg
Die Gemeinde Petersberg möchte für die Feuerwehr Petersberg-Mitte ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20 beschaffen.
Das Fahrgestell (Los 1) und der vollumfängliche feuerwehrtechnische Aufbau (Los 2) müssen dem neusten und aktuellen Stand der Technik, den aktuell gültigen DIN-Vorschriften für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge 20, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3, DIN 14530-27, den Unfallverhütungsvorschriften sowie allen sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen.
Die feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.
Die Optionalen Pos. sollen bei der Ausschreibung nach der aufgeführten Rangfolge berücksichtigt werden:
1. Verbauen eines zusätzlichen Generators mit einer Leistung von 7kW auf 230V
2. Zusätzliche Klimaanlage für die Mannschaftskabine
3. Sitzbankkasten mit Schubladensystem und 2 Tresoren
4. Lieferung und Einbau eines Kommunikationssystems für jeden Sitzplatz
Falls die finanziellen Mittel aus haushaltsrechtlicher Sicht noch zur Verfügung stehen, erfolgt die Beauftragung nach der oben angegebenen Rangfolge.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch nach DIN-EN, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes/Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzt werden).
Das Fahrzeug muss den jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Hessen entsprechen.
Leistungsbezogene Nachweise ohne Wertungsrelevanz:
- Gewichtsauslastung (für Los 1 und Los 2)
- Energiebilanz (für Los 1 und Los 2)
Aufstellung einer Energiebilanz gemäß DIN 14502-2 (Strom) von allen
elektrischen Verbrauchen (inkl. den durch den Auftragnehmer gelieferte
Bauteile und Produkte)
- Neben der Lieferzeit ist ein Grob-Terminplan zu übermitteln mit der Angabe, wann
Interaktion (Abstimmung, Lieferung Beladung, Fortschrittsbesprechung etc.)
Leistungsbezogene Nachweise mit Wertungsrelevanz:
Bitte beachten Sie, dass wertungsrelevante Unterlagen nicht nachgefordert werden
können. Das Fehlen der Unterlagen führt zum Wertungsausschluss.
- Zeichnung inkl. Maße und Gewichtsangaben (für Los 1 und Los 2)
- Datenblätter (für Los 1 und Los 2)
- Los 2:
Zeichnung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Bemaßung und
Volumenangaben sowie genaue Beschreibung der Fahrzeug- und
Mannschaftskabine (Bemaßung Sitzflächen, Bodenfläche und Kopffreiheit)
Diese Zeichnungen und Beschreibungen dienen als Beurteilungsgrundlage für den
Auftraggeber und sollen den genauen Standort der verbauten feuerwehrtechnischen
Beladung darstellen. Aus diesem Grund ist eine Skizze nicht ausreichend.
Besonderes Augenmerk wird auf die Anordnung der einzelnen Einbauteile gelegt.
Als Bewertungsgrundlage dienen die vorgelegten Unterlagen, Vereinbarkeit mit der
Praktikabilität im Feuerwehrdienst fließen in die Bewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter ist in ein Berufsregister eingetragen. Nachweis der Eintragung durch eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer bzw. Eintragung in die Handwerksrolle (Berufsregistereintragung)
- Der Bieter besitzt eine Eintragung im Handelsregister. Nachweis durch einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register - Handelsregisterauszug)
- Der Bieter besitzt zur erlaubten Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung. Nachweis durch Vorlage der Gewerbenameldung
- Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV und keine fakultativen Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV vor. Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung.
Wenn Ausschlussgründe vorliegen, ist ggf. eine Erklärung zur Selbstreinigung nach §125 GWB bzw. die Mitteilung über den Tag der rechtskräftigen Verurteilung beizufügen. Im Falle von § 123 Abs. 4 GWB ist ein/e Nachweis/Erklärung beizufügen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
- Der Bieter ist Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
- Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse.
- Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Der Bieter erklärt, dass er vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Nachweis durch Benennung von mind. zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Referenzliste und ggf. Referenzschreiben).
- Das Unternehmen besitzt ein DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement.
Der Nachweis erfolgt übe die Vorlage des DIN EN ISO 9001-Zertifikats.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen.
Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamt-schuldnerisch haftend.
Datenschutzhinweis:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen diesbezüglich kann der zuständige Sachbearbeiter geben.
Corona-Hinweis an Bieter:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VgV und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]34
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).