VMware ELA Referenznummer der Bekanntmachung: UGI-2021-188-OV-D61
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 221-581902)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMware ELA
VMware ELA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es wurden weitere Vergabeunterlagen geändert, betroffen sind die Dokumente:
"CSX 32 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU.pdf"
und
"Anlage zu CSX 31a - Leistungsverzeichnis-Preisblatt Stand 2021-12-07.pdf".
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen in der neuesten Version komplett herunterzuladen bzw. die mit der Änderungsnachrich übersadte vollständige Version zu nutzen.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.