Öffentliche Verkehrsleistungen im Schwalm-Eder-Kreis (Bus- und AST-Leistungen) im Linienbündel 405 "Schwalm Ost"
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homberg (Efze)
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.n-s-e.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Verkehrsleistungen im Schwalm-Eder-Kreis (Bus- und AST-Leistungen) im Linienbündel 405 "Schwalm Ost"
Das Linienbündel 405 "Schwalm Ost" umfasst ÖPNV-Leistungen im Bus- und AST-Verkehr auf den Linien:
- 470: Schwalmstadt - Neukirchen - Oberaula - Kirchheim - Bad Hersfeld
- 472: Siebertshausen - Schwalmstadt
- 473: Schwalmstadt - Neukirchen - Schwarzenborn
- 474: Oberaula - Ottrau - Alsfeld
- 475: Hauptschwenda - Oberaula
- 476: Neukirchen - Wincherode
- 477: Schwalmstadt - Willingshausen - Merzhausen - Schwalmstadt
- 478: Schrecksbach - Ziegenhain
- 479: Neukirchen - Ottrau - Neukirchen
- 481: Willingshausen - Steinatal - Schwalmstadt
- 483: Gemeindeverkehr Willingshausen
Das Linienbündel 405 "Schwalm Ost" umfasst ÖPNV-Leistungen im Bus- und AST-Verkehr auf den Linien:
- 470: Schwalmstadt - Neukirchen - Oberaula - Kirchheim - Bad Hersfeld
- 472: Siebertshausen - Schwalmstadt
- 473: Schwalmstadt - Neukirchen - Schwarzenborn
- 474: Oberaula - Ottrau - Alsfeld
- 475: Hauptschwenda - Oberaula
- 476: Neukirchen - Wincherode
- 477: Schwalmstadt - Willingshausen - Merzhausen - Schwalmstadt
- 478: Schrecksbach - Ziegenhain
- 479: Neukirchen - Ottrau - Neukirchen
- 481: Willingshausen - Steinatal - Schwalmstadt
- 483: Gemeindeverkehr Willingshausen
Die Leistungen im Busverkehr können mit ca. 1.050.000 Nkm pro Jahr erbracht werden. Die Leistungen im AST-Verkehr können mit ca. 20.000 Besetztkilometer erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen.
- Die Mindestanforderungen an die Fahrplanerstellung, das Beförderungsentgelt und die Standards sind dem aktuellen Nahverkehrsplan des Schwalm-Eder-Kreises zu entnehmen. Dieser kann eingesehen werden unter https://www.schwalm-eder-kreis.de/
- Mit der NSE ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen.