Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: 4366
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv-marburg-biedenkopf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ auf dem Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Rufbus-Verkehrsleistungen gewährleisten ein Grundangebot in nachfrageschwachen Relationen bzw. stellen ein Ergänzungsangebot zum Busverkehr zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage dar.
Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können ab Betriebsstart mit 8 Fahrzeugen (6 Kleinbusse „Kategorie A“, 2 Kleinbus-Rollstuhlfahrzeuge „Kategorie B“) und geschätzten 290.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Linie MR-31 Niederweimar – Argenstein – Roth – Niederwalgern
Linie MR-33 Niederweimar – Cyriaxweimar – Allna – Kehna
Linie MR-34 Niederwalgern – Lohra – Kirchvers
Linie MR-35 Heskem – Fronhausen
Linie MR-36 (Rodenhausen - ) Oberwalgern – Fronhausen
Linie MR-40 Gladenbach – Dautphetal – Biedenkopf
Linie MR-42 Rufbus Bad Endbach
Linie MR-44 Friedensdorf – Angelburg – Gladenbach
Linie MR-45 Gladenbach – Weitershausen – Elnhausen - Marbach Behringwerke
Linie MR-46 Niederweimar – Weitershausen
Linie MR-47 Warzenbach – Brungershausen – Kernbach – Caldern
Linie MR-48 Elmshausen – Buchenau – Allendorf
Linie MR-50 Silberg – Friedensdorf
Linie MR-51 Friedensdorf – Niedereisenhausen – Breidenbach
Linie MR-52 Breidenbach – Niedereisenhausen – Friedensdorf
Linie MR-53 Schulverkehr Biedenkopf – Kombach
Linie MR-55 Gladenbach – Bottenhorn – Niedereisenhausen
Linie MR-61 Wetter – Mellnau – Niederwetter
Linie MR-62 Münchhausen – Wollmar – Simtshausen – Münchhausen
Linie MR-65 Wetter – Treisbach – Biedenkopf
Linie MR-71 Burgholz – Emsdorf – Langenstein – Kirchhain
Linie MR-72 Josbach – Bracht – Rauschenberg
Linie MR-73 Wohra – Hertingshausen – Wohra
Linie MR-75 Kirchhain – Großseelheim – Kleinseelheim
Linie MR-76 Marburg – Cölbe – Schönstadt – Bracht – Schwarzenborn
Linie MR-77 Betziesdorf – Himmelsberg – Kirchhain
Linie MR-80 Homberg (Ohm) – Schweinsberg – Schröck – Marburg
Linie MR-81 Rauischholzhausen – Moischt – Marburg
Linie MR-82 Kirchhain – Amöneburg – Schweinsberg – Nieder-Ofleiden – Ober-Ofleiden - Homberg
Linie MR-83 Rufbus Amöneburg
Linie MR-85 Stadtallendorf – Schweinsberg – Stadtallendorf
Linie MR-86 Deckenbach – Dreihausen – Heskem – Marburg
Linie MR-90 Wolferode – Hatzbach – Erksdorf – Stadtallendorf
Linie MR-96 Mengsberg – Momberg – Neustadt
Linie 570 Amöneburg – Kirchhain – Rauschenberg – Ernsthausen – Halsdorf – Wohra
Teilweise werden unter den Linienbezeichnungen auch Busverkehrsleistungen erbracht. Diese Busverkehrsleistungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 2 x 2 Jahren bis 09.12.2028 bzw. 14.12.2030, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2029 bzw. 2031.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 2 x 2 Jahren bis 09.12.2028 bzw. 14.12.2030, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2029 bzw. 2031.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2021.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2021.
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten ÖPNV-Verkehrsleistungen (Bus-, Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehr), nicht zulässig sind Fernbus-/ Schienenersatz-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,
Eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur
Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die eVergabeplattform https://www.subreport.de/E54919142 zu stellen, siehe hierzu auch Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen",
- Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)