Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: 4366

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv-marburg-biedenkopf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E54919142
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E54919142
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Aufgabenträgerorganisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Referenznummer der Bekanntmachung: 4366
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als Rufbus-Verkehre in den Linienbündeln „Nord“, „Nordost“, „Nordwest“, „Südost“ und „West“ auf dem Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Rufbus-Verkehrsleistungen gewährleisten ein Grundangebot in nachfrageschwachen Relationen bzw. stellen ein Ergänzungsangebot zum Busverkehr zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage dar.

Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können ab Betriebsstart mit 8 Fahrzeugen (6 Kleinbusse „Kategorie A“, 2 Kleinbus-Rollstuhlfahrzeuge „Kategorie B“) und geschätzten 290.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Marburg-Biedenkopf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Linie MR-31 Niederweimar – Argenstein – Roth – Niederwalgern

Linie MR-33 Niederweimar – Cyriaxweimar – Allna – Kehna

Linie MR-34 Niederwalgern – Lohra – Kirchvers

Linie MR-35 Heskem – Fronhausen

Linie MR-36 (Rodenhausen - ) Oberwalgern – Fronhausen

Linie MR-40 Gladenbach – Dautphetal – Biedenkopf

Linie MR-42 Rufbus Bad Endbach

Linie MR-44 Friedensdorf – Angelburg – Gladenbach

Linie MR-45 Gladenbach – Weitershausen – Elnhausen - Marbach Behringwerke

Linie MR-46 Niederweimar – Weitershausen

Linie MR-47 Warzenbach – Brungershausen – Kernbach – Caldern

Linie MR-48 Elmshausen – Buchenau – Allendorf

Linie MR-50 Silberg – Friedensdorf

Linie MR-51 Friedensdorf – Niedereisenhausen – Breidenbach

Linie MR-52 Breidenbach – Niedereisenhausen – Friedensdorf

Linie MR-53 Schulverkehr Biedenkopf – Kombach

Linie MR-55 Gladenbach – Bottenhorn – Niedereisenhausen

Linie MR-61 Wetter – Mellnau – Niederwetter

Linie MR-62 Münchhausen – Wollmar – Simtshausen – Münchhausen

Linie MR-65 Wetter – Treisbach – Biedenkopf

Linie MR-71 Burgholz – Emsdorf – Langenstein – Kirchhain

Linie MR-72 Josbach – Bracht – Rauschenberg

Linie MR-73 Wohra – Hertingshausen – Wohra

Linie MR-75 Kirchhain – Großseelheim – Kleinseelheim

Linie MR-76 Marburg – Cölbe – Schönstadt – Bracht – Schwarzenborn

Linie MR-77 Betziesdorf – Himmelsberg – Kirchhain

Linie MR-80 Homberg (Ohm) – Schweinsberg – Schröck – Marburg

Linie MR-81 Rauischholzhausen – Moischt – Marburg

Linie MR-82 Kirchhain – Amöneburg – Schweinsberg – Nieder-Ofleiden – Ober-Ofleiden - Homberg

Linie MR-83 Rufbus Amöneburg

Linie MR-85 Stadtallendorf – Schweinsberg – Stadtallendorf

Linie MR-86 Deckenbach – Dreihausen – Heskem – Marburg

Linie MR-90 Wolferode – Hatzbach – Erksdorf – Stadtallendorf

Linie MR-96 Mengsberg – Momberg – Neustadt

Linie 570 Amöneburg – Kirchhain – Rauschenberg – Ernsthausen – Halsdorf – Wohra

Teilweise werden unter den Linienbezeichnungen auch Busverkehrsleistungen erbracht. Diese Busverkehrsleistungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/12/2022
Ende: 12/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 2 x 2 Jahren bis 09.12.2028 bzw. 14.12.2030, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2029 bzw. 2031.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 2 x 2 Jahren bis 09.12.2028 bzw. 14.12.2030, d.h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2029 bzw. 2031.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),

- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2021.

- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.

Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.

Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2021.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten ÖPNV-Verkehrsleistungen (Bus-, Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehr), nicht zulässig sind Fernbus-/ Schienenersatz-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" genannten Termin zur Angebotsabgabe.

Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.

Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).

- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.

In Deutschland:

Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).

Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.

Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 194-470387
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/02/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/02/2022
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,

- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,

Eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur

Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,

- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die eVergabeplattform https://www.subreport.de/E54919142 zu stellen, siehe hierzu auch Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen",

- Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),

- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2021

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