VDE 8.1_ ABS Nürnberg-Ebensfeld_Z504 Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 227-347440
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1_ ABS Nürnberg-Ebensfeld_Z504 Umweltplanung
VDE 8.1_ ABS Nürnberg-Ebensfeld_Z504 Umweltplanung
Nürnberg
umweltfachliche Begleitplanungen (UVS, LBP, FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutu) VDE 8.1 PFA 18/19
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE 8.1_ ABS Nürnberg-Ebensfeld_Z504 Umweltplanung
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
VDE 8.1_ ABS Nürnberg-Ebensfeld_Z504 Umweltplanung
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Das IB Laukhuf ist mit dem gegenständlichen Vertrag für den PFA 18/19 km 32,402 – km 46,000 für die
Umweltverträglichkeitsstudie (Lph 1-5) und § 26 Landschaftspflegerischer Begleitplanung (Lph 1-5) als Grundleistung beauftragt
worden. Das vorliegende Nachtragsangebot N23 vom 04.05.2021 umfasst die Änderungen des TEH 1921_2 – festgelegt in dem
Planertreffen 15.05.2013 – „Zuarbeit zum TEH der techn. Planung in Form einer Zuarbeit zum Erläuterungsbericht, Karten und
Kostentabellen, mit 2-facher unterschriebener Papierausfertigung der Karten mit Übergabe an den techn. Planer und
Fertigstellung vor der Planfeststellung 2013“. Der Nachtrag beinhaltet die Anpassungen in TEH 1921_2. Die Abrechnung erfolgt
auf Nachweis. Die Anpassungen des TEH 1921_2 waren für die weitere Leistungserbringung erforderlich und demnach zur Erfüllung des
Hauptvertrags notwendig. Der Nachtrag ist dem Grunde nach berechtigt. - NT23
Wirtschaftliche Gründe:Die Erbringung dieser Leistung ist nicht von diesem Vertrag zu trennen, da sonst:- bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung unter teilweise beengtenVerhältnissen vor Ort entstehen .- Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.