VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA56318
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165
VDE8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, PA21-2.Baustufe, LBP-Maßnahmen ca. km 46,00 – 56,165, Landschaftsbauarbeiten: Eingrünung, Rekultivierung, Reptilienschutzzäune, Pflegearbeiten
Altendorf - Hirschaid - Strullendorf
Eingrünung von Bahnanlagen, Straßen, Wege und Regenrückhaltebecken, Hochstamm, Solitär- und Gehölzpflanzungen, Rekultivierung und Entwicklung von Grünlandflächen, Herstellung von trocken-sandigen Lebensräumen für die Zauneidechse, sowie um entsprechende Leistungen zum Schutz, zur Sicherung und zur Pflege der Ansaatflächen und Gehölze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft) einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Bürgel, Creditreform, Schimmelpfeng oder gleichwertig) einzureichen. Sollten sich aus der Wirtschaftsauskunft wirtschaftliche Risiken erkennen lassen, behalten wir uns vor, den Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auswertung der Wirtschaftsauskunft kann zu Nachforderungen führen, insbesondere dann, wenn die Daten nicht plausibel sind oder begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestehen.
Eine reine Bankauskunft erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wirtschaftsauskunft.
aktuelle Bescheinigung der Finanzbehörde – hier "Bescheinigung in Steuersachen" u. a. mit Angabe der geführten Steuerarten und evtl. Steuerrückständen (nicht älter als 3 Monate)
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge zu (nicht älter als 3 Monate)
Angabe von 2 Referenzprojekten gleichartiger Maßnahmen innerhalb der letzten 5 Jahre (siehe hierzu Anlage "Referenzliste")
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) netto
optimierte Bauabrechnung, 12 Tage netto bei Abschlagszahlungen
Abschnitt IV: Verfahren
60329 Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.