Persönliche Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2021-00060
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung
1-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Allgemeine persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42, Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung wie bspw. Einweghandschuhe, OP-Handschuhe oder Schutzbrillen entsprechend der Artikelliste (Anlage 1a, 1b und 1c)
Die 1-jährige Rahmenvereinbarung je Los wird mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben. Die Zeiträume teilen sich wie folgt auf:
Laufzeit der festen Vertragslaufzeit: 01.04.2022 bis 31.03.2023
Laufzeit der 1. Verlängerungsoption: 01.04.2023 bis 31.03.2024
Laufzeit der 2. Verlängerungsoption: 01.04.2024 bis 31.03.2025
Ob die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung in Textform mit.
Infektionsschutzsets (I-Sets) sowie entsprechende Einzelartikel
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42, Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Lieferung von Infektionsschutzsets sowie entsprechender Einzelartikel wie bspw. Einmal-Mundschutz, FFP2 und FFP3 Masken oder Schutzkitteln entsprechend der Artikelliste (Anlage 2a, 2b und 2c)
Die 1-jährige Rahmenvereinbarung je Los wird mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben. Die Zeiträume teilen sich wie folgt auf:
Laufzeit der festen Vertragslaufzeit: 01.04.2022 bis 31.03.2023
Laufzeit der 1. Verlängerungsoption: 01.04.2023 bis 31.03.2024
Laufzeit der 2. Verlängerungsoption: 01.04.2024 bis 31.03.2025
Ob die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung in Textform mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungskriterien sind je Los zu erfüllen:
Angabe von zwei Kundenreferenzen
Zur Prüfung der Bietereignung sind im Angebot zwei Kundenreferenzen anzugeben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und müssen von Umfang her mindestens 80% des jeweiligen Losvolumens entsprechen. Wollen Sie weitere Referenzen freiwillig beifügen, machen Sie Ihre Angaben bitte auf einem gesonderten Beiblatt. Der Referenzkunde muss in Deutsch oder Englisch kommunizieren können.
Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter sollte über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder STeP by OEKO-TEX® verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen. Kann kein Zertifikat nachgewiesen werden, so sind durch den Bieter mit einer Eigenerklärung die getroffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben. Die Eigenerklärung muss folgende Punkte enthalten:
• Qualitätspolitik
• Prozessbeschreibung (Dokumentation von Arbeits- und Materialflüssen)
• Klar abgesteckte Zuständigkeiten, die in allen Unternehmensschichten veröffentlicht und bekannt sind
• Produktrückverfolgbarkeit
• Qualitätskontrollsystem
• Kontinuierliche Mitarbeiterschulungen und Wissensmanagement
• Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Das Zertifikat bzw. die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).