Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-66-Poller-ELT_2.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI
Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Tiefbau- und Vermessungsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
1.Allgemeine Einleitung und Aufgabenbeschreibung zum Projekt: In der Landeshauptstadt Wiesbaden sollen Polleranlagen zur Zufahrtbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche errichtet werden. In einem Pilotprojekt werden zunächst 3 Querschnitte betrachtet: - Coulinstraße / Michelsberg, Bezeichnung F04 - Kirchgasse / Rheinstraße, Bezeichnung F18 - Klingholzstraße / Bahnhofsplatz, Bezeichnung F32 (Die Bezeichnungen entstammen einem Gesamtkonzept über alle aktuell angedachten Standorte. Dies sind ca. 40 Stück). Inhalt dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Ingenieurleistungen, bestehend aus: - Komplette Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Polleranlagen inkl. erforderlicher Tiefbaumaßnahmen an den definierten Standorten des Pilotprojekts. - Erstellung eines Lastenhefts für die hard- und softwareseitige Anlagensteuerung für die Gesamtanlage (bis zu 40 Standorte). 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 ohne Aufgliederung in einzelne Anlagengruppen. Darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen: - Marktuntersuchung Pollertechnologien - Datenschutzkonzept Videoüberwachung - Lastenheft Steuerungs- und Überwachungstechnik - Begleitung, Dokumentation Probebetrieb über 24 Monate - Bearbeitung von (Fach-) Planungsdisziplinen außerhalb der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56 Hinweis: Es ist keine Beauftragung weiterer Planungsleistungen (z.B. Objektplanung, Fachplanung) im Projekt geplant. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten an einen Generalunternehmer zu vergeben. 3. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf: - Stufe I: Pilotprojekt, 3 Querschnitte - Stufe II: optionale Abrufe weiterer (bis zu ca. 37) Querschnitte in einem Zeitrahmen bis ca. Ende 2031 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. 4. anrechenbare Kosten: Pilotprojekt: 750.000 € netto, HZ II
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die ursprüngliche Vergabe wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV ausgeschrieben. Da im ursprünglichen Verfahren nach Ablauf der Angebotsfrist kein Angebot vorlag, wechselte der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (Anlage 1). Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages wurden nicht grundlegend geändert.
Im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgte gem. § 17 Abs. 5 VgV keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten an die vom öffentlichen Auftraggeber ausgewählten Unternehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]