Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
DED51
10 PA 1, SÜ km 3,870 – vorgezogene prüfbare statische Berechnung für Berührungsschutz
und PA 2, Digitalisierung der Genehmigungsunterlagen (1 Ordner) sowie der Ausführungsplanung (2 Ordner) für die TE km 8,5 – km 9,6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
10 PA 1, SÜ km 3,870 – vorgezogene prüfbare statische Berechnung für Berührungsschutz
und PA 2, Digitalisierung der Genehmigungsunterlagen (1 Ordner) sowie der Ausführungsplanung (2 Ordner) für die TE km 8,5 – km 9,6
Der Berührungsschutz an der SÜ km 3,870 sollte entsprechend der geänderten Gleislage regelwerkskonform angepasst werden. Nach Prüfung der durchgeführten Bestandsvermessung wurde festgestellt, dass der vorhandene Berührungsschutz nicht mehr an die aktuell gültigen Regelwerken angepasst werden kann und somit die Erneuerung erforderlich wird. Der neue Berührungsschutz ist auf der vorhandenen Kappe zu verankern. Entsprechend den Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ist für den neuen Berührungsschutz und dessen Verankerung eine vorgezogene prüffähige Berechnung zu erstellen. Zur Erstellung der Entwurfsplanung sind Teile der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu übernehmen. Die zusätzlichen Leistungen sind Teilleistungen, die für die Erfüllung des Hauptvertrages - EP Berührungsschutz - Planung Strecke erforderlich sind. Die bereits hierfür erbrachten Teilleistungen sind wiederum Grundlage für das Erbringen der zusätzlichen Leistungen. Der durch die Vergabe an ein weiteres Planungsbüro entstehende Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem zu beauftragenden Leitungsumfang. Außerdem steht bei der Vergabe von Teilleistungen dem Planungsbüro ein höheres Honorar zu, als dem bereits gebundenen. Des Weiteren entsteht ein erhebliches Risiko bei der Gewährleistung.