RRX Schall/Erschütterungs-Gutachten - PFA 2.0 + PFA 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45468
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX Schall/Erschütterungs-Gutachten - PFA 2.0 + PFA 6
RRX Schall/Erschütterungs-Gutachten - Los 2 PFA 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Schall- und Erschütterungsgutachten PFA 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
RRX Schall/Erschütterungs-Gutachten - Los 2 PFA 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund der Unwägbarkeiten durch den Deutschlandtakt auf die bisherige Planung im PFA 6.0, ist eine zusätzliche schalltechnische Voruntersuchung erforderlich. (MKA 1_1)
Aufgrund der Unwägbarkeiten durch den Deutschlandtakt auf die bisherige Planung im PFA 6.0, ist eine zusätzliche schalltechnische Voruntersuchung erforderlich. Es wird nicht direkt die komplette Schalltechnische Untersuchung gem. HV erstellt, sondern eine reduzierte Variante, um keine unnötigen Kosten zu verursachen und dennoch die VP qualifiziert abschließen zu können. Die Einarbeitung in den PFA 6.0 und die Grundlagenermittlung des AN war zum Zeitpunkt der Änderung bereits begonnen und ist ebenfalls Bestandteil/Grundlage für die weiteren beauftragten Leistungen. Die Beauftragung eines neuen AN hätte hier doppelte Kosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung verursacht. Eine 1:1 Verwendung einer Untersuchung, die durch einen weiteren AN erstellt wurde wäre nicht ohne umfangreichere Anpassungen und Einarbeitung des bereits beauftragten Ingenieurbüros möglich.