Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEA39991
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung Rhein-Ruhr-Express
Leverkusen
Kampfmittelsondierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kampfmittelsondierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um die gesamten Planungsunterlagen für den Teilnahmeantrag sowie für die Angebotsphase einzusehen, ist die Anlage D.0.2 Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und unterschrieben an die Mail-Adresse: [gelöscht] zu senden. Im Anschluss erhalten Sie eine Email mit dem dazugehörigen Link für die gesamten Planungsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leverkusen
Kampfmittelsondierung
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erlangung der Kampfmittelfreiheit
Aufgrund von Umplanungen und Nicht-Auswertbarkeit von Sondierungen wurden weitere Sondierungen sowie damit zusammenhängende Arbeiten erforderlich um die Kampfmittelfreiheit zu erzielen.