Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44668
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
sh. Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
DED51
05 (NT04) Planungsleistungen für den DL in km 77,029 und die EÜ Rossel in km 23,024
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
05 (NT04) Planungsleistungen für den DL in km 77,029 und die EÜ Rossel in km 23,024
Der DL in km 77,029 unterquert das gesamte Bahngelände Bf Wiesenburg. Im Hauptvertrag sind gemäß Vorplanung an diesem Durchlass keine Leistungen vorgesehen. Da die Gleislage über diesem Durchlass verändert wird ist dieser mit zu beplanen. Gemäß Festlegung aus dem Ortsbegang zum Planungsbeginn der EP Anfang des Jahres ist zu prüfen, ob der Rückbau des nachträglich eingebauten TE-Schachts ohne weiteres durchführbar ist. Der Schacht wird durch die neue Gleislage überbaut. Die Planungsleistungen sind zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Entwurfsplanung erforderlich.
Im Hauptvertrag sind gemäß Vorplanung an der EÜ Rossel in km 22,024 keine Leistungen vorgesehen. Um einen inbetriebnahmefähigen Zustand herzustellen sind Änderungen (Böschungssicherung, Neubau Randkappen und Geländer, Sanierung Flügelwand) an der EÜ erforderlich. Zur Erstellung einer genehmigungsfähigen EP sind diese Änderungen in der laufenden EP mit zu planen.
Die zusätzlichen Leistungen sind Teilleistungen, die für die Erfüllung des Hauptvertrages - Planung Strecke erforderlich sind. Die bereits hierfür erbrachten Teilleistungen sind wiederum Grundlage für das Erbringen der zusätzlichen Leistungen. Die Planung der Bauwerke stehen in enger Wechselwirkung zu den Teilplanungen Strecke, Baustraßen, LBP, Bauzeitenplanung.
Der durch die Vergabe an ein weiteres Planungsbüro entstehende Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem zu beauftragenden Leitungsumfang. Außerdem steht bei der Vergabe von Teilleistungen dem Planungsbüro ein höheres Honorar zu, als dem bereits gebundenen. Das Abstimmen der Teilplanungen wäre nur mit enormen Aufwand händelbar und hätte einen zeitlichen Verzug zur Folge. Des Weiteren entsteht ein erhebliches Risiko bei der Gewährleistung.