RSTW Traunstein (SpDrS60) Blockanpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55877
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RSTW Traunstein (SpDrS60) Blockanpassung
RSTW Traunstein (SpDrS60) Blockanpassung im Zuge des Neubaus des ESTW-R Siegsdorf
Traunstein
Umbau Stellwerk SpDrS60
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne
Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für
RSTW Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus technischen
oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem
bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die
Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der
Bestandsanlage realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RSTW Traunstein (SpDrS60) Blockanpassung
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte sind mit jeweils 1 Euro fiktive Werte aus Geheimhaltungsgründen, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen ( zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4. ).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.