Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA52565
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge.
Im Schwellenwerk Schwandorf der DB Netz AG, dem Standort der neuen Anlage, werden Schienenabschnitte hergestellt. Diese werden in Form vorkonfektionierter Schienenpassstücke an die Baustellen der DB Netz AG versendet oder in der Eigenfertigung von Isolierklebestößen und Weichenteilen verwendet.
Vorgesehen ist eine Anlage mit folgendem Umfang:
- eine Fördereinrichtung für die Zu- und Abfuhr der Schienen an einer Bandsäge mit Längenmesseinrichtung für 60.000 mm
- vier Auflagemagazine mit entsprechenden Querfördereinrichtungen
- eine Bandsäge inkl. Späne- und Reststückabgang
Die funktionale Leistungsbeschreibung spezifiziert die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der kompletten Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderanlage mit Ablagemagazinen und einer Schienensäge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebotemüssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.