Erbringung von Leistungen im Bereich Wechselprozesse im Messwesen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Leistungen im Bereich Wechselprozesse im Messwesen
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der technischen und kaufmännischen Wechselprozesse im Messwesen (WiM) für die Abwicklung sämtlicher Vorgänge in den Versorgungssparten Strom und Gas für konventionelle sowie moderne Messtechnik, intelligente Messsysteme und Zusatzgeräte. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Bearbeitung der o.g. Prozesse ordnungsgemäß im Rahmen von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, Fristen und Vorschriften (z.B. WiM, MsBG etc.) erfolgt. Der Auftragnehmer erbringt die BPO-Dienstleistung entsprechend dem ausgeschriebenen Leistungsbereich eigenständig, vollumfänglich und fallabschließend für den Zeitraum des Dienstleistungsvertrages nach Maßgabe des vom Auftragnehmer im Rahmen des Ausschreibungsprozesses eingereichten Betriebsmodells, das Vertragsbestandteil wird, soweit der Vertrag und dieser der Leistungsschein keine abweichenden Bestimmungen enthalten.
Kassel
Bei den zu bearbeitenden Vorgängen handelt es sich um Vorgänge im Rahmen der technischen und kaufmännischen WiM-Prozesse. Dazu zählen insbesondere:
o Beginn Messstellenbetrieb (Neuanlage, Bestandsmessung)
o Ende Messstellenbetrieb (Beginn Stilllegung, Bestandsmessung)
o Ergänzungsprozesse (Vorgangsanlage, Durchführung von Gerätewechsel, Abwicklung der Rückgewinnung bei insolventen Messstellenbetreibern) Bearbeitung von Geräteübernahmeanfragen des wettbewerblichen Messstellenbetreibers (Rechnungsstorno, bilaterale Klärung, manuelle Angebotserstellung in Einzelfällen, etc.)
o Bearbeitung von Vorgängen zu Zusatzleistungen (Wandler, Rundsteuerempfänger etc.)
o Messstellenänderungen
o Anforderung von Messwerten
o Durchführung von Gerätewechseln bei Störungsbehebung
o Stammdatenänderungen sowie Stammdatenpflege
o Recherche- und Klärtätigkeiten (Vorgangsanlage, Clearing etc.)
o Erstellung von Kundenanschreiben nach Vorgaben des Auftraggebers
o Aufbau, Bereinigung und Abgrenzung der MSB-Verträge (z.B. bei Gebietsabgaben, Preisblattanpassungen etc.)
o Bereinigung von fehlerhaften Konstrukten/Datenschiefständen
o Übermittlung des Preisblattkatalogs initial und nach Änderungen, Übermittlung des Angebots zur Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebes an Marktpartner
o Fachliche Bearbeitung/Abarbeitung der Meldungen aus der Marktkommunikation (QUOTES, RE-QUOTES, PRICAT, etc.) gemäß WiM
o Bearbeitung von manuellen Vorgängen im Rahmen der Qualitätssicherung
o Bearbeitung aller telefonischen und schriftlichen Marktpartneranfragen
o Bearbeitung von Anfragen der Energieserviceanbieter
Sämtliche Vorgangsdaten sind vom Auftragnehmer im System des Auftraggebers umfassend zu dokumentieren und zu verwalten.
Folgende Themenbereiche obliegen dem Auftraggeber:
o Vertragsmanagement MSB
o Angaben Preisblatt
o Angaben Kommunikationsdatenblatt
o POG-Abrechnung sowie Abrechnung gegenüber Energieserviceanbieter
o Forderungsmanagement,
o Systemperformance und Sicherstellung der Systemfunktionen
einseitige Verlängerungsoption um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf
die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf
die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf
die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf
die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche
Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 02.12.2021 (14:00 Uhr) über die elektronische
Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt
worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des
Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen
Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer
spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem
Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer
nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine
Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten
Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt
sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für
bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig
und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit
dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern
gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM
Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM
Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH&Co. KG das
Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die
Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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