Linienbündel "Ober-Ramstadt (Stadtverkehr)"
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ober-Ramstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64372
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ober-ramstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "Ober-Ramstadt (Stadtverkehr)"
Stadt Ober-Ramstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf folgenden Linien:
OR1 Ober-Ramstadt St. Andre-Straße - Alter Markt - Rathaus - Bahnhof - Eichestraße und zurück
OR2 Ober-Ramstadt St. Andre-Straße - Rathaus - Alter Markt - Berliner Str. - Eichestraße und zurück
Für die Leistungserbringung wird ein Fahrzeug benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für den Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge.
Hinsichtlich Beförderungsbedingungen und Standards sind die Anforderungen auf der Internetseite https://www.dadina.de/projekte/nahverkehrsplan/ veröffentlicht, vgl. insbesondere auch
https://www.dadina.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/2021/Projekte/DADINA_NVP_1_Textteil_final.pdf
https://www.dadina.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/2021/Projekte/DADINA_NVP-Entw_2_Anhangband.pdf
Hinsichtlich des zu erbringenden Fahrplans für beide Linien sind die Anforderungen veröffentlicht unter:
http://ausschreibung.igdb.de/Fahrplaene_Stadtverkehr_OberRamstadt.pdf
Es gilt der RMV-Tarif sowie ein Haustarif der Stadt Ober-Ramstadt. Zeitkarten und Einzelkarten des RMV gelten gleichermaßen für den Stadtbus Ober-Ramstadt und für den RMV-Verkehr. Der Haustarif der Stadt Ober-Ramstadt gilt nur auf den Linien OR1 und OR2. Für Binnenverkehr auf den Linien OR1 und OR2 darf nur der Haustarif der Stadt Ober-Ramstadt verkauft werden. Die Fahrscheine des Haustarifs der Stadt Ober-Ramstadt (Einzel- und Zeitkarten) werden zu einem vergünstigten Tarif angeboten (vgl. https://www.ober-ramstadt.de/stadtraum/mobilitaet/oeffentlicher-nahverkehr/).
Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des RMV zu beteiligen.