SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 232-610648)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 232-610648

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestkits zur Eigenanwendung ("Selbsttests") für Schülerinnen/Schüler sowie Schulpersonal, für Erzieherinnen/Erzieher in Kindertageseinrichtungen/-pflege und für Landesbedienstete in Hessen (Auftraggeber: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration).Insgesamt ist ein festes Mengengerüst von 22.653.750 Antigen-Tests/Testkits in ein von den Auftraggebern bestimmtes zentrales Lager (derzeit in Limburg an der Lahn; eine Neubestimmung wird sich vorbehalten) zu liefern.Die 1. Auslieferung muss in Höhe von bis zu maximal 4 Mio. Testkits bis 02.02.2022 erfolgen.Die darauffolgenden Auslieferungen sind vom Auftragnehmer in einem 2-wöchigen Rhythmus von mindestens 1 Mio. Testkits zu erbringen. Die Auftraggeber behalten es sich vor, den vorbenannten Lieferrhythmus bedarfsgerecht in Absprache mit dem Auftragnehmer anzupassen.Der Abstrich muss mittels vorderem Nasenabstrich durch einen Abstrich-Tupfer, der in einem Röhrchen abgestrichen wird, erfolgen.Die Teströhrchen müssen bereits mit einer Pufferlösung vorbefüllt sein.Die Antigen-Tests müssen eine CE-Kennzeichnungs tragen oder das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM befristet zugelassen sein. Entsprechend müssen die Antigen-Tests BfArM- oder in der 'vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests' des Paul- Ehrlich-Instituts gelistet sein.Sie müssen eine Sensitivität von mindestens 80 Prozent sowie eine Spezifität von mindestens 97 Prozent aufweisen.Es müssen Lagertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius möglich sein.Die Testkits müssen zur Eigenanwendung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Eine Eignung für Kleinkinder und Säuglinge ist nicht verlangt.Die Lagerung von mindestens 50 Prozent der zu liefernden Testkits im europäischen Raum ist zwingend.Eine Packungseinheit darf eine Stückzahl von 15 Testkits nicht überschreiten. Je Stück muss es sich um ein zur weiteren Verwendung fertig abgepacktes, vollständiges Testkit handeln, welches vor Verwendung nicht umgepackt werden muss.

muss es heißen:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestkits zur Eigenanwendung ("Selbsttests") für Schülerinnen/Schüler sowie Schulpersonal, für Erzieherinnen/Erzieher in Kindertageseinrichtungen/-pflege und für Landesbedienstete in Hessen (Auftraggeber: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration).Insgesamt ist ein festes Mengengerüst von 30.205.000 Antigen-Tests/Testkits in ein von den Auftraggebern bestimmtes zentrales Lager (derzeit in Limburg an der Lahn; eine Neubestimmung wird sich vorbehalten) zu liefern.Die 1. Auslieferung muss in Höhe von bis zu maximal 4 Mio. Testkits bis 02.02.2022 erfolgen.Die darauffolgenden Auslieferungen sind vom Auftragnehmer in einem wöchentlichen Rhythmus von mindestens 1,5 Mio. Testkits zu erbringen. Die Auftraggeber behalten es sich vor, den vorbenannten Lieferrhythmus bedarfsgerecht in Absprache mit dem Auftragnehmer anzupassen.Der Abstrich muss mittels vorderem Nasenabstrich durch einen Abstrich-Tupfer, der in einem Röhrchen abgestrichen wird, erfolgen.Die Teströhrchen müssen bereits mit einer Pufferlösung vorbefüllt sein.Die Antigen-Tests müssen eine CE-Kennzeichnungs tragen oder das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM befristet zugelassen sein. Entsprechend müssen die Antigen-Tests BfArM- oder in der 'vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests' des Paul- Ehrlich-Instituts gelistet sein.Sie müssen eine Sensitivität von mindestens 80 Prozent sowie eine Spezifität von mindestens 97 Prozent aufweisen.Es müssen Lagertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius möglich sein.Die Testkits müssen zur Eigenanwendung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Eine Eignung für Kleinkinder und Säuglinge ist nicht verlangt.Die Lagerung von mindestens 50 Prozent der zu liefernden Testkits im europäischen Raum ist zwingend.Eine Packungseinheit darf eine Stückzahl von 15 Testkits nicht überschreiten. Je Stück muss es sich um ein zur weiteren Verwendung fertig abgepacktes,vollständiges Testkit handeln, welches vor Verwendung nicht umgepackt werden muss.

Abschnitt Nummer: II.2.11
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Optionen
Anstatt:

Den Auftraggebern (HKM und HMSI) steht über das Mengengerüst in Höhe von 22.653.750 Testkits hinaus ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit in Höhe von bis zu 20 Prozent des in diesem Vergabeverfahren in Rede stehenden Auftragswertes zu. Hierfür gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Über die Inanspruchnahme des Leistungserweiterungsrechts wird der Auftragnehmer von den Auftraggebern rechtzeitig, zwei Wochen vor Auslieferung, informiert. Das einseitige Leistungserweiterungsrecht von 20 Prozent versteht sich als Obergrenze, bis zu der die Auftraggeber (ggf. auch sukzessive, in mehreren Auslieferungen) beauftragen können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten 20 Prozent besteht nicht.Die Auftraggeber können bei entsprechender Entwicklung des Pandemiegeschehens den Vertrag um bis zu weitere 33.888.750 Testkits erweitern. Für die Option gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis.Die Auftraggeber können Teilmengen bis zum Erreichen der vorgenannten Gesamtoptionsmenge sukzessive, in mehreren Auslieferungen in Anspruch nehmen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten Optionsmenge als solche besteht nicht. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Teiloptionsmengen rechtzeitig, mit einem Vorlauf von 2 Wochen vor dem entsprechenden Auslieferungstermin mit.Die Teilmengen aus der Option können bis zum Erreichen der Gesamtoptionsmenge längstens bis zum 02.09.2022 von Seiten der Auftraggeber beauftragt werden.

muss es heißen:

Den Auftraggebern (HKM und HMSI) steht über das Mengengerüst in Höhe von 30.205.000 Testkits hinaus ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit in Höhe von bis zu 20 Prozent des in diesem Vergabeverfahren in Rede stehenden Auftragswertes zu. Hierfür gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Über die Inanspruchnahme des Leistungserweiterungsrechts wird der Auftragnehmer von den Auftraggebern rechtzeitig, eine Woche vor Auslieferung, informiert. Das einseitige Leistungserweiterungsrecht von 20 Prozent versteht sich als Obergrenze, bis zu der die Auftraggeber (ggf. auch sukzessive, in mehreren Auslieferungen) beauftragen können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten 20 Prozent besteht nicht.Die Auftraggeber können bei entsprechender Entwicklung des Pandemiegeschehens den Vertrag um bis zu weitere 61.897.000 Testkits erweitern. Für die Option gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis.Die Auftraggeber können Teilmengen bis zum Erreichen der vorgenannten Gesamtoptionsmenge sukzessive, in mehreren Auslieferungen in Anspruch nehmen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten Optionsmenge als solche besteht nicht. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Teiloptionsmengen rechtzeitig, mit einem Vorlauf von 1 Woche vor dem entsprechenden Auslieferungstermin mit.Der Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme der Option ist von der Entwicklung der pandemischen Lage abhängig. Die Teilmengen aus der Option können deshalb über den gesamten Vertragszeitraum ab Beginn des Vertrages bis zum Erreichen der Gesamtoptionsmenge längstens bis zum 02.09.2022 von Seiten der Auftraggeber beauftragt werden.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der Leistung, Lieferumfang (Anzahl an Testkits), Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner (Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum und Lieferrhythmus. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus betreffen und einen Lieferumfang von regelmäßigen Auslieferungen (mindestens alle 2 Wochen Auslieferung von mindestens 2,5 Millionen Tests) nachweisen. Hierzu hat der Bieter die vorgelegten Referenzen entsprechend zu erläutern.Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.Werden die Referenzen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nicht.

muss es heißen:

eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der Leistung, Lieferumfang (Anzahl an Testkits), Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner (Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum und Lieferrhythmus. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus betreffen und einen Lieferumfang von regelmäßigen Auslieferungen (mindestens alle 2 Wochen Auslieferung von mindestens 4 Millionen Tests) nachweisen. Hierzu hat der Bieter die vorgelegten Referenzen entsprechend zu erläutern.Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.Werden die Referenzen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nicht.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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