Filmversicherung für Degeto Film GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: HR-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Filmversicherung für Degeto Film GmbH
Filmproduktionsversicherung und zugehörige Maklerleistung für Degeto Film GmbH
Degeto Film GmbH
Am Steinernen Stock 1
60320 Frankfurt am Main
Filmproduktionsversicherung und zugehörige Maklerleistung für Degeto Film GmbH
Beginn Ausführungsfrist: 01.10.2022 - 30.09.2024
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate (bis zum 30.09.2026).
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate (bis zum 30.09.2026).
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Filmversicherung muss für folgende optionale Zusatzversicherung ein Angebot unterbreitet werden:
- Geschäftsreise-Versicherung
Vertragslaufzeit: 01.10.2022 - 30.09.2024
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate (bis zum 30.09.2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Informationen zum Teilnahmewettberwerb enthalten.
Für die Bewerbung im Teilnahmewettberwerb sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Teilnahmeantragsschreiben, Anlage 1
- Eigenerklärung, Anlage 2
- Referenzen Maklerleistung, Anlage 3
- Referenzen Versicherungsleistung, Anlage 4
- ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft, Anlage 5
- ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 6
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Eignungsleihe),Anlage 7
- ggf. Eigenerklärung der sich verpflichtenden Unternehmen (bei Eignungsleihe),
Anlage 8
Die geforderten Angaben und Nachweise sind bei Einzelbewerbern durch diese, bei Bewerbergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln, beizubringen.
Das Preisblatt ist nicht mit dem Teilnahmeantragsschreiben (sondern zum späteren Zeitpunkt mit dem Angebot) abzugeben.
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
-dass sein Unternehmen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren be-antragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unterneh-men nicht im Verfahren der Liquidation befindet und nicht seine Tätig-keit eingestellt hat,
- dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nach-weislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integ-rität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
- dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Er-klärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit abgegeben hat,
- dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Han-delsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetz-lichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbeson-dere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist,
- dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
Der Bewerber / das Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
- Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bieters äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bieter unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
- Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bieter / Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bieter / Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Einreichung der Eigenerklärung
Es werden mindestens
- 2 Referenzen für Maklerleistungen
und
- 2 Referenzen über Filmversicherungen
siehe Anlagen 3 und 4 verlangt.
Es werden mindestens
- 2 Referenzen für Maklerleistungen (nicht älter als 5 Jahre, Gesamtvolumen pro Referenz: mind. 10 Mio Euro (kumuliert über max. 2 Jahre))
und
- 2 Referenzen über Filmversicherungen (aus dem Bereich "normal budget" TV-Auftragsproduktionen (fiktion: sowohl TV-Film als auch -Serie) mit
mindestens 20 Produktionen, die ein Gesamtvolumen von mind. 25 Mio. Euro Nettoherstellungskosten aufweisen. Nicht älter als 5 Jahre, Gesamtvolumen mind. 25 Mio Euro)
siehe Anlagen 3 und 4 verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Degeto Film GmbH lässt seit dem Jahr 2014 ca. 80 Produktionen jährlich durch abhängige oder unabhängige Filmproduzenten für das Erste Deutsche Fernsehen (ARD) für den Haupt- und Vorabend herstellen. Dabei handelt es sich zu einem Großteil um teil- oder vollfinanzierte Auftragsproduktionen. Der Etat für diese teil- oder vollfinanzierten Auftragsproduktionen beträgt jährlich ca. [Betrag gelöscht] Euro Nettoherstellungskosten für den Vor- und Hauptabend der ARD (ca. [Betrag gelöscht] Euro vorrangig für Haupt-abendprogramm/Einzelfilme, sowie ca. [Betrag gelöscht] Euro für das Vorabendprogramm). Durch die nicht mitzuversichernden Positionen (siehe auch Ziffer 4) ergibt sich ein Versicherungsvolumen (= Nettoherstellungskosten bereinigt) von jährlich ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Zusätzliches variables Versicherungsvolumen:
Zusätzlich zum o.g. Etat werden momentan pro Jahr ca. [Betrag gelöscht] EUR Nettoherstellungskosten (unbereinigt) für zwei langlaufende tägliche Serien in der sog. Daytime versichert sowie ca. [Betrag gelöscht] EUR Nettoherstellungskosten jährlich für eine wöchentliche Serie im Hauptabend.
Aufgrund der längerfristigen Vertragsbindungen für diese drei langlaufenden Serien kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage über das weitere Vorgehen der ARD und die dafür ggf. anfallenden Versicherungskosten getroffen werden.
Die in den Nettoherstellungskosten enthaltenen Kosten für Gewinn und Rechte sowie die Versicherungsprämie selbst sollen nicht mitversichert werden.
Mindestanforderungen an die Filmversicherungsleistung
Es muss ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit vom 01.10.2022 bis maximal zum 30.09.2026 darstellbar sein, welcher sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:
— Personenausfallversicherung,
— Filmmaterialversicherung,
— Produktionsmehrkostenversicherung,
— Requisitenversicherung,
— Produktionskassenversicherung,
— Apparateversicherung,
— Medienhaftpflichtversicherung.
Mindestanforderungen an die Maklerleistung
Sofern von dem/den Versicherern Zahlungen in Verbindung mit den betreuten Versicherungsverträgen an den Makler geleistet werden, ist der Makler verpflichtet, diese Zahlungen dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und an den Kunden weiter zu leiten. Insbesondere gilt dies für Ausschüttungen in Verbindung mit Prämienvolumen, Kick-Back-Zahlungen, etc.
1. Maklerleistung Betreuung des Rahmenvertrages Filmversicherung (u. a. Anmelden der Produktionen beim Versicherer, Ausstellen von Deckungsnoten, Abwicklung von Schäden, Führen und zur Verfügung stellen der Vertragsstatistiken).
2. Sicherstellung von Erreichbarkeit und qualifizierter Betreuung und Kommunikation während der üblichen Geschäftszeiten
3. Das zuständige Team besteht aus mindestens 3 Versicherungskaufleuten, welche mindestens 3 Jahre kontinuierliche Arbeit mit Filmversicherung nachweisen können.
4. Die Betreuung muss in deutscher Sprache sein. Die betreuenden Mitarbeiter verfügen über verhandlungssicheres Deutsch.
Mit dem Angebot ist als Option für den Auftraggeber eine Geschäftsreise-Versicherung (Dienstreiseunfall-Versicherung sowie Auslandsreisekrankenversicherung plus Assistance) zwingend anzubieten.
Als fakultative Angebotsposition wird eine Vorauszahlungs-Ausfallversicherung oder ähnliches als Bürgschaftsersatz angefragt.
Versichertes Interesse:
Versichert sind alle Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, Bearbeitung, Sen-dung oder Lagerung von Vorhaben, die der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Firmen selbst durchführen und/oder an andere Produktionsfirmen in Auftrag geben.
Versicherungsnehmer/Mitversicherte
Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist die Degeto Film GmbH, handelnd als Kommissionär für:
Bayerischer Rundfunk
Hessischer Rundfunk
Mitteldeutscher Rundfunk
Norddeutscher Rundfunk
Radio Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Saarländischer Rundfunk
Südwestrundfunk
Westdeutscher Rundfunk
sowie
BR Media GmbH
HR Werbung GmbH
MDR Werbung GmbH
Radio Bremen Media GmbH
RBB Media GmbH
SWR Media Services GmbH
WDR Mediagroup GmbH
Werbefunk Saar GmbH
Norddeutscher Rundfunk (BGA Werbung)
Mitversichert ist der jeweilige Auftragsproduzent gemäß Anmeldung.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz der Rahmenvereinbarung umfasst mindestens folgende einzelne Versicherungen und Höchstversicherungssummen:
Rahmenvereinbarung - Maxima
Unter diese Rahmenvereinbarung fallen sämtliche Produktionen, die mit folgenden Höchstversicherungssummen je Vorhaben versichert sind:
a) Personenausfall-Versicherung für Personen jeden Alters nach den angemeldeten Herstellungskosten (Höchstentschädigung je Schadensfall von € 15 Mio.)
b) Filmmaterial-Versicherung nach den angemeldeten Herstellungskosten (Höchstent-schädigung je Schadensfall von € 15 Mio.)
c) Produktionsmehrkosten-Versicherung nach den angemeldeten Herstellungskosten (Höchstentschädigung je Schadensfall von € 15 Mio.)
d) Requisiten-Versicherung auf "Erstes Risiko" je Vorhaben
€ 2.500.000,- Allgefahrendeckung
e) Produktionskassen-Versicherung auf "Erstes Risiko" je Vorhaben € 50.000,-
f) Apparate-Versicherung auf "Erstes Risiko" je Vorhaben € 2.500.000,-
g) Medienhaftpflicht-Versicherung
Diese Deckungssummen stehen je Schadenereignis und zugleich für alle Versicherungsfälle mindestens zweifach maximiert zur Verfügung:
• € 10.000.000,-- für Personen- und Sachschäden pauschal
• € 100.000,-- für Vermögensschäden
• € 5.000.000,-- für Umweltschäden
Mietsachschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen durch Feuer, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden, Obhutschäden, Schlüsselschäden etc. gelten bis zur Deckungssumme der Sachschäden mitversichert.
Innerhalb der Sachschadendeckung:
• € 500.000,-- für sonstige Mietsachschäden bei Dreharbeiten an Gebäuden / Räumen und beweglichen Sachen
Mitversicherung der Terrorgefahren wie
• Terrorakte + Attentat
• Terrorandrohungen und Attentatsandrohungen
• Pietätsbezogenen Produktionsstörungen sowie behördliche Veranstaltungsver-bote nach einem Terrorakt und/oder Attentat
Mindestprämienverzicht
Es gilt ein genereller Mindestprämienverzicht als vereinbart (zwingende Anforderung).
Die Eignungskriterien gem. Ziffer III 1.2 und III 1.3 sind in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb aufgeführt.
Das Vergabeverfahren wird mit Hilfe der Vergabesoftware "AI-Vergabemanager" durchgeführt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen über diese Software in elektronischer Form eingereicht werden, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote werden ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Bewerber /Bieter trägt das Übermittlungsrisiko für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang seines elektronischen Teilnahmeantrags / Angebots.
Sollten die Unterlagen aus Ihrer Sicht unvollständig, widersprüchlich oder in sonstiger Weise unklar oder unrichtig sein, so informieren Sie bitte die Vergabestelle umgehend und ausschließlich über die AI-Software
(Bietercockpit). Gleiches gilt bei weiteren Fragen zu den Unterlagen.
Soweit erforderlich, werden die Fragen und die hierauf erteilten Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Fragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Einreichung von Fragen ist bis zum 15.12.2021
möglich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs sowie sämtliche Bewerberfragen und Antworten werden überwww.had.de online zur Verfügung gestellt. Bewerber- und Bieterfragen werden vom Auftraggeber zunächst in einer Übersicht gesammelt, anonymisiert und die Antworten allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat die Möglichkeit, sich über das Bietercockpit zu registrieren. Nur mit der Registrierung können Fragen über das Bietercockpit gestellt werden. Registrierte Bewerber werden automatisch über Neuerungen
im Verfahren und Hinweise, z.B. Antworten auf Bewerberfragen informiert. Verzichtet ein Bewerber auf eine Registrierung, muss er sich selbständig informieren, ob die Unterlagen des Verfahrens zwischenzeitlich geändert wurden oder ob Bewerberfragen beantwortet wurden. Unterlässt der Bewerber dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihm.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt, die für eine Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung an dem Vergabeverfahren erforderlich sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerber die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen.
Eine Vergütung oder Kostenerstattung für Bewerbungen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind kostenfrei zuzusenden. Mit Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber mit dieser Regelung einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ein Nachprüfzungsantrag ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften von Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Hessischen Rundfunk nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Hessischen Rundfunk gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens b is zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem hessischen Rundfunk gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Hessischen Rundfunks, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]