Vakuumkammer Referenznummer der Bekanntmachung: 08/50083319
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vakuumkammer
Lieferung Vakuumkammer
Am Helmholtz Institut Jena, werden zwei Hochleistungslaser (Polaris und Jeti 200) betrieben. Ziel ist die Entwicklung von neuartigen energetischen Teilchen- und Lichtquellen.
Die Laserpulse von beiden Lasern sollen in Zukunft in einer neuen Targetarea verwendet werden. Ein Teil dieses dafür benötigten Vakuumsystems ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
In dieser Ausschreibung soll die Experimentierkammer (TAF-Kammer) beschafft werden.
Die Beschaffung wird durch die Thüringer Aufbaubank gefördert:
Zuwendungsbescheid Gewährung aus Mitteln EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020) Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR-Richtlinie)
Vorhabens-Nr. 2019 FGI 0029
Vorhabens-Kurzbezeichnung: Experiment-Vakuum-Kammer
Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena Anlieferung über die Fraunhoferstraße siehe Leistungsverzeichnis
Lieferung Vakuumkamer
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des Anbieters
Design, Bau und Lieferung funktionierender Kammermodule unter der Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie vorgegebenen Schnittstellen.
Dies beinhaltet im Einzelnen folgende Leistungen:
- Konstruktion von Kammer und Gestellen
- Bau von Vakuumexperimentierkammer
- Bau von Gestellen
- Aufbau vor Ort
- Funktionstest
- Einweisung
- Dokumentation
Die TAF-Kammer wird mit Laserstrahlen aus den Lasersystemen JETi 200 und POLARIS beliefert, um dort Experimente durchzuführen (z.B. Elektronen-Beschleunigung). Für die Durchführung solcher Experimente ist ein Vakuum <2*10-6 mbar-Bereich notwendig. Dieses Vakuum muss auch in der zukünftigen TAF-Kammer erreicht werden.
Zuwendungsbescheid Gewährung aus Mitteln EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020) Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR-Richtlinie) Vorhabens-Nr. 2019 FGI 0029 Vorhabens-Kurzbezeichnung: Experiment-Vakuum-Kammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fantini Sud S.p.A.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anagni
NUTS-Code: ITI4 Lazio
Postleitzahl: 03012
Land: Italien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fantinispa.it
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland