21FEI54321-HWK-ESTW Eifelstrecke, ESTW Eifelstrecke, Str.2631, Neubau mehrerer ESTW-A mit Anbindung an die in Betrieb befindliche Thales ESTW-Z Lissendorf
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI54321-HWK-ESTW Eifelstrecke, ESTW Eifelstrecke, Str.2631, Neubau mehrerer ESTW-A mit Anbindung an die in Betrieb befindliche Thales ESTW-Z Lissendorf
-HWK-ESTW Eifelstrecke, ESTW Eifelstrecke, Str.2631, Neubau mehrerer ESTW-A mit Anbindung an die in Betrieb befindliche Thales ESTW-Z Lissendorf
Eifelstrecke, Bahn Str.2631
ESTW Eifelstrecke, Str.2631, Neubau mehrerer ESTW-A mit Anbindung an die in Betrieb befindliche Thales ESTW-Z Lissendorf.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
-HWK-ESTW Eifelstrecke, Str.2631, Neubau mehrerer ESTW-A mit Anbindung an die in Betrieb befindliche Thales ESTW-Z Lissendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB) Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB) Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW-Z Lissendorf
ESTW Eifelstrecke, LST-Planungs-u. Planprüfleistungen im Zusammenhang mit der ESTW-Ausrüstung der Eifelstrecke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
ESTW Eifelstrecke, LST-Planungs-u. Planprüfleistungen im Zusammenhang mit der ESTW-Ausrüstung der Eifelstrecke
Infolge der Hochwasserereignisse im Juli 2021 ist d. signaltechnische Ausrüstung d. Eifelstrecke umfangreich beschädigt bzw. gänzlich zerstört.Um dem Ziel der beschleunigten Wiederherstellung der signaltechnischen Ausrüstung der Strecke 2631 ff. der Betriebsaufnahme gerecht zu werden, muss der Auftragnehmer der Ausrüstungsleistungen aus technischen Gründen für die Zusammenhangsleistungen (hier: LST-Planung) verantwortlich sein. Nur dadurch wird es möglich, einen v.a. zeitlich optimierten u. fristgerechten Projektablauf (ff. Eisenbahnbetrieb) umzusetzen. Die Planung kann von vornherein die herstellerspezifischen technischen Leistungsparameter der firmenspezifischen Stellwerkstechnik berücksichtigen (Herstellerspezifika v.a. hinsichtlich Verkabelung (Architektur sowie Kabeltypen), Hochbauten (Ausgestaltung und Platzbedarf), Befestigungs- und Gründungsarten, Stromversorgung, Anbindung an eine Betriebszentrale, Übertragungsentfernungen (Anschaltung der Feldelemente), Blockanpassungen).