Grünpflege+Kehrdienst BHZ Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0343
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflege+Kehrdienst BHZ Wiesbaden
Durchführung der Außenanlagen- und Grünanlagenpflege sowie des Kehrdienstes im Objekt: Behördenzentrum, Konrad-Adenauer-Ring 41-51, 65187 Wiesbaden in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung West.
Behördenzentrum
Konrad-Adenauer-Ring 41-51
65187 Wiesbaden
Durchführung der Grün- und Außenanlagenpflege inkl. Kehrdienst im Objekt: Behördenzentrum, Konrad-Adenauer-Ring 41-51, 65187 Wiesbaden, in Zuständigkeit für den LBIH Niederlassung West in Wiesbaden.
Ausführung der Grünanlagenpflege auf einer Fläche von ca. 32.233 m², sowie
der Außenanlagenpflege/ -reinigung auf einer Fläche von ca. 28.967 m²
Zum Leistungsumfang der Grünanlagenpflege gehören unter anderem das Mähen und Pflegen von Rasenflächen, Pflanzflächen fachgerecht pflegen sowie das Entfernen von Laub auf allen Flächen.
Zum Leistungsumfang der Außenanlagenpflege/ -reinigung gehören unter anderem das Kehrsaugen diverser Flächen sowie die Wildkrautbekämpfung.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre, erstmals zum 01.04.2025. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bezüglich:
-wettbewerbsbeschränkender Absprachen
-Nachweis der Sozialversicherung
-Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
Eigenerklärungen bezüglich:
-Sozialabgaben
-Berufsgenossenschaft
-Haftpflichtversicherung
-Eigenerklärung Eignung
Referenzen: Eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
-Art der Leistung (hier: Außenanlagenpflege, Grünanlagenpflege, Kehrdienst)
-Umfang (Angabe der Jahresfläche/ lfd. Meter getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
-Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger)
-Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
-Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
-Erklärung bezüglich Personaleinsatz, dass bei der Ausführung der Leistungen in den Bereichen Grün- und Außenanlagenpflege vor Ort mindestens ein Beschäftigter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Landschaftsgärtner oder einer entsprechend gleichwertigen Berufsausbildung im Bereich "Gartenbau" eingesetzt wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen bis zum 03.01.2022, 06:00 Uhr (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind folgende Erklärungen beizufügen:
-Erklärung Unternehmensdaten
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]