Stadtbahnverlängerung Linie U5 Frankfurter Berg => Leistungen über Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/Stadt-EU 263/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnverlängerung Linie U5 Frankfurter Berg => Leistungen über Baulogistik
Leistungen über Baulogistik gem. AHO Schriftenreihe Nr. 25
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5, zwischen der bestehenden Station Preungesheim und der neu zu planenden Endstation Frankfurter Berg, ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Frankfurt am Main und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt. am Main mbH.
Die Gesamtlänge der neu herzustellenden Stadtbahnstrecke beträgt ca. 1,5 km mit zwei Stationen in seitenlage sowie der Endstation Frankfurter Berg. Paralell zu der neuen Trasse werden auch die Straßen, Gehwege und Radwege neu geordnet. Des Weiteren sind im Bereich der Maßnahme umfangreiche Trassenverlegungsarbeiten der Ent- und Versorger erforderlich.
Diese notwendigen Bautätigkeiten im Bestand erhöhen die Komplexität der logistischen Abläufe auf der Baustelle. Hinzu kommen zahlreiche durch das Projekt direkt oder indirekt Betroffene und Beteiligte.
Hierzu gehören, neben dem AG, bspw. die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH, die Netzdienste Rhein-Main, Medienträger, die Abfallentsorgung, der Ersatzverkehr ÖPNV, Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen etc.
Die sich ergebenden Schnittstellen und Abhängigkeiten erfordern eine baulogistische Betrachtung vom Beginn der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Ziel ist die Erfassung und Analyse der Baustellenrandbedingungen und die Ableitung von Konzepten und Lösungsmöglichkeiten.
Durch die frühzeitige Berücksichtigung baulogistischer Belange in allen Planungsphasen, sollen die
notwendigen Randbedingungen für eine effiziente, termingerechte und wirtschaftliche Bauausführung
geschaffen werden.
Frankfurt am Main
Planerleistung Baulogistik über die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5, zwischen der bestehenden Station Preungesheim und der
neu zu planenden Endstation Frankfurter Berg. Die Gesamtlänge der neu herzustellenden Stadtbahnstrecke beträgt ca. 1,5 km mit zwei Stationen in Seitenlage sowie der Endstation Frankfurter Berg. Parallel zu der neuen Trasse werden auch die Straßen, Gehwege und Radwege neu geordnet. Des Weiteren sind im Bereich der Maßnahme umfangreiche Trassenverlegungsarbeiten der
Ent- und Versorger erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Angaben zu Jahresumsatz und Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen).
keine Vorgaben zu Mindestumsätzen
3. Vorlage von mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten
höchstens fünf Jahren erbrachten vergleichbarer Leistungen.
4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen.
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten drei Jahren ersichtlich ist.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“