81273693-Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten Referenznummer der Bekanntmachung: 81273693

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81273693-Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten

Referenznummer der Bekanntmachung: 81273693
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73220000 Beratung im Bereich Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Projekt um eine Komponente des BMZ finanzierten Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist. Politischer Träger des Vorhabens ist das äthiopische Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture, MoA).

Das übergeordnete Vorhaben, "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten", umfasst 4 Komponenten: 1. Stärkung der Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness; 2. Stärkung der Kapazitäten des Landwirtschaftsministeriums für die Umsetzung einer privatwirtschaftsorientierten Agrarpolitik; 3. Erhöhung der strategischen, technischen und Managementfähigkeiten regionaler staatlicher Akteure zur Förderung ländlicher Wirtschaftsentwicklung; 4. Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten. Die Komponenten 1 und 2 werden auf nationaler Ebene implementiert, die Komponenten 3 und 4 in den Regionen Amhara, Oromia und Sidana. Das Landwirtschaftsministerium ist sowohl auf föderaler Ebene (MoA) als auch mit den regionalen Landwirtschaftsministerien (Regional Bureau of Agriculture, RBoA) in den drei Zielregionen SNNPR, Amhara und Oromia gleichzeitig auch Durchführungspartner.

Der Auftragnehmer ist für die Implementierung der vierten Komponente, der "Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten", in der Sidana, Amhara und Oromia Region verantwortlich.

Zielgruppen der Komponente sind Kleinbauern und -bäuerinnen sowie die Eigentümer und Eigentümerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von KKMU. Mittlerorganisationen, über welche die Zielgruppe erreicht werden sollen, sind u.a. Agribusiness- und Bauernverbände, verarbeitende Unternehmen, Unternehmerverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen und Unternehmen, welche Dienstleistungen für die Zielgruppen anbieten, ICT Unternehmen und Finanzdienstleister.

Die 2-3 Wertschöpfungsketten, die im Rahmen der Komponente gefördert werden sollen, sind noch nicht endgültig festgesetzt. In der engeren Auswahl stehen: Reis, Teff, alle Gemüse- und Obst Sorten, sowie Ölsaaten, die im Projektgebiet angebaut werden. Im Rahmen eines Gutachtens, das vom übergeordneten Vorhaben in Auftrag gegeben wurde und welches im Oktober 2021 vorliegen wird, wird das Vorhaben die 2-3 zu fördernden WSK festlegen.

Die wesentlichen Aufgaben des AN sind:

- Stärkung von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen, welche Dienstleistungen (u.a. Beratung, Marktinformation, Finanzierung, Mechanisierung, Technologien) für die Akteure der ausgewählten WSK anbieten

- Durchführung von Trainingsmaßnahmen für die Zielgruppen (Bauern und Bäuerinnen, sowie KKMU)

- Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum

- Förderung des Marktzugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU (z.B. durch Vertragsanbau; Nutzung der Integrated Agro Industrial Parks, IAIP und Rural Transformation Centers, RTC; integrierte Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft)

- Verbesserung des Zugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU zu Betriebsmitteln und Dienstleistungen

- Förderung digitaler Instrumente und Dienstleistungen.

Das ausgeschriebene Projekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
85312320 Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: ET Ethiopia
Hauptort der Ausführung:

00000 Äthiopien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ausgeschriebene Projekt ist Teil des Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist.

Der Auftragnehmer (AN) ist für die Implementierung des vierten Handlungsfeldes des Vorhabens verantwortlich. Ziel dieses Handlungsfeldes ist die Verbesserung des Zugangs von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten in den Pilotregionen Amhara, Oromia und Sidana.

Der AN trägt maßgeblich zur Erreichung der Modulzielindikatoren 1 - 3 bei:

Modulzielindikator 1: Die Produktivität von 50.000 kleinbäuerlichen Betrieben ist in ausgewählten WSK und Regionen um 25% gestiegen.

Modulzielindikator 2: Bei 80% der 50.000 geförderten Kleinbauern und -bäuerinnen hat sich der Deckungsbeitrag der geförderten Wertschöpfungsketten um mindestens 25 % erhöht.

Modulzielindikator 3: Die Zahl der Arbeitsplätze in den geförderten agararbasierten Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) ist um 1.000 Stellen gestiegen, und es wurden 250 selbstständige Erwerbsmöglichkeiten, davon 50% für Frauen, geschaffen.

Der AN ist für die Erreichung des Output 4 und der entsprechenden Outputindikatoren verantwortlich:

Output 4: Der Zugang von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten ist verbessert

Outputindikator 4.1: 80% der 50.000 geförderten landwirtschaftlichen Produzent*innen und 1.000 geförderte Inhaber*innen von KKMU bestätigen anhand von sechs Fallbeispielen, dass sich der Zugang zu und die Qualität von Dienstleistungen (Beratung, Marktinformation, Finanzierung) verbessert hat, 3 Fallbeispiele beziehen sich auf gender-sensitive Ansätze.

Outputindikator 2: 80% der 50.000 geförderten landwirtschaftlichen Produzent*innen und 1.000 geförderte Inhaber*innen von KKMU bestätigen anhand von sechs Fallbeispielen, dass sich der Zugang zu Betriebsmitteln und Absatzmärkte verbessert hat

Der AN ist verantwortlich für die Erbringung der folgenden vier Arbeitspakete:

Arbeitspaket 1: Entwicklung der Förderstrategie und Durchführung von Planungsworkshops zur Umsetzung der Förderstrategie in den 3 Projektregionen

- Entwicklung einer Förderstrategie für die ausgewählten WSK, basierend auf den Ergebnissen der detaillierten WSK Analyse für die priorisierten WSK, und Abstimmung der Strategie mit den Partnern

- Durchführung von Planungsworkshops in den drei Projektregionen.

Arbeitspaket 2: Nachhaltige Stärkung der staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen, welche Dienstleistungen (u.a. Beratung, Marktinformation, Finanzierung, Mechanisierungsdienstleistungen) für Kleinbauern und Bäuerinnen, sowie Kleinst-, Klein - und mittleren Unternehmen (KKMU) anbieten

- Analyse des Bedarfs der ZG (Kleinbäuer*ìnnen und KKMU) an Beratung, Marktinformationen, Mechanisierung und anderen Dienstleistungen (DL)

- Organisationsanalyse der existierenden staatlichen, privatwirtschaftlichen und nichtstaatlichen DL Organisationen (inklusive Kooperativen)

- Entwicklung eines Capacity Development Plans zur Stärkung der DL Organisationen und Implementierung des CD Plans

- Förderung digitaler Instrumente zur Verbesserung des Zugangs der ZG zu Dienstleistungen

- Durchführung von Trainingsmassnahmen für Kleinbäuer*innen und KKMU

- Föderung von finanziellen Dienstleistungen für Kleinbäuer*innen und KKMU.

Arbeitspaket 3: Nachhaltige Stärkung des Marktzugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU

- Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung des Marktzugangs von Kleinbäuer*innen und KKMU (z.B. im Rahmen von Vertragslandbau; Nutzung der Agro Industrial Parks und City Parks; Nutzung der RTC; Start-up Förderung; Zertifizierung; iEPWs: integrierte Entwicklungspartnerschaften)

- Umsetzung der Strategie und Verbesserung des Marktzugangs von Kleinbäuer*innen und KKMU

- Förderung digitaler Instrumente zur Verbesserung des Marktzugangs der ZG.

Arbeitspaket 4: Verbesserung des Zugangs der landwirtschaftlichen Produzent*innen und KKMU zu Betriebsmitteln

- Analyse des Angebots an Betriebsmitteln und der Nachfrage nach Betriebsmittel durch die ZG

- Entwicklung von Förderstrategien zur Verbesserung des Zugangs der ZG zu Betriebsmitteln und Umsetzung der Strategie.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 158-418317
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YKJB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2021

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