2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 17 Zweigleisigkeit Steinebach – Seefeld-Hechendorf, Generalplanung VE332 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37629
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 17 Zweigleisigkeit Steinebach – Seefeld-Hechendorf, Generalplanung VE332
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 17 wurden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
— Objektplanung Verkehrsanlagen NeM 17 Lph 3-4 (optional Lph 6, 7),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3-4 (optional Lph 6, 7) – Neubau Rampen, Treppen, Personenunterführung (Hp Steinebach); Erneuerung, Neubau und Erweiterung von EÜ; Neubau SÜ; Neubau Stützbauwerke; Erneuerung Durchlässe,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2-3, (optional Lph 6) – Neubau Rampen, Treppen, Personenunterführung (Hp Steinebach); Erneuerung, Neubau und Erweiterung von EÜ; Neubau SÜ; Neubau Stützbauwerke; Erneuerung Durchlässe,
— Planung Technische Streckenausrüstung (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1, 3, 4 (optional Lph 6, 7),
— Planung Technische Ausrüstung (50 Hz-Anlagen Steinebach - u.a. Beleuchtung) Lph 1, 3, 4 (optional Lph 6, 7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 17 Zweigleisigkeit Steinebach – Seefeld-Hechendorf, Generalplanung VE332
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die netzergänzende Maßnahme (NeM) 17 wurden mit dieser Vergabe die Planungsleistungen ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:
— Objektplanung Verkehrsanlagen NeM 17 Lph 3-4 (optional Lph 6, 7),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3-4 (optional Lph 6, 7) – Neubau Rampen, Treppen, Personenunterführung (Hp Steinebach); Erneuerung, Neubau und Erweiterung von EÜ; Neubau SÜ; Neubau Stützbauwerke; Erneuerung Durchlässe,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2-3, (optional Lph 6) – Neubau Rampen, Treppen, Personenunterführung (Hp Steinebach); Erneuerung, Neubau und Erweiterung von EÜ; Neubau SÜ; Neubau Stützbauwerke; Erneuerung Durchlässe,
— Planung Technische Streckenausrüstung (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen) Lph 1, 3, 4 (optional Lph 6, 7),
— Planung Technische Ausrüstung (50 Hz-Anlagen Steinebach - u.a. Beleuchtung) Lph 1, 3, 4 (optional Lph 6, 7).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 04 Die Notwendigkeit der Schließzeitenberechnung, war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar und die zusätzlichen Planungsleistungen bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbar.
Durch das Vorziehen der Erstellung der EP als erforderliche Planungsgrundlage für die Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen ist eine Schließzeitenberecnung notwendig.
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Leistung geringen Umfangs, welche von einem Dritten aufgrund der fehlenden Projektvorkenntnisse des fortgeschrittenen Stadiums der Planung nicht leicht zu erbringen ist. Die Erzielung der vertraglich in Bezug auf die Gesamtplanung sicherzustellenden Funktionalität und Mangelfreiheit wird bei einer Aufteilung infolge der inhaltlichen und technischen Schnittstellen im Zusammenhang mit den jeweils benötigten Zuarbeiten und der Einhaltung von gesetzten Zwischenterminen auch aufgrund der sehr engen Terminschiene nicht mehr gewährleistet.