Objekt- und Tragwerksplaner für Erneuerung Eisenbahnüberführung/Überwerfungsbauwerk Entengraben Strecke 5320 km 54,410; Planung Lph 3,4 und 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55523
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Tragwerksplaner für Erneuerung Eisenbahnüberführung/Überwerfungsbauwerk Entengraben Strecke 5320 km 54,410; Planung Lph 3,4 und 6
Objekt- und Tragwerksplaner für Erneuerung Eisenbahnüberführung/Überwerfungsbauwerk Entengraben
Strecke 5320 km 54,410; Planung Lph 3,4 und 6
Eisenbahnüberführung Entengraben der Strecke 5320 (Treuchtlingen-Nürnberg
Objekt- und Tragwerksplanung für Erneuerung Eisenbahnüberführung/Überwerfungsbauwerk Entengraben Strecke 5320 km 54,410; Planung Lph 3,4 und 6
Im Kreuzungspunkt 54,409 (EÜ Entengraben) der Strecke 5320 (Treuchtlingen-Nürnberg) wird das Gegen-richtungsgleis (Nürnberg -Treuchtlingen) über den Bachlauf „Entengraben“ überführt. Oberhalb dieser EÜ wird das Richtungsgleis (Treuchtlingen -Nürnberg) über das Gegenrichtungsgleis überführt. Die bestehen-den Bauwerke aus dem Jahr 1907 sind laut Befund vom 17.06.2011 (Gutachten Regelinspektion EÜ Enten-graben km 54,409) und vom 27.05.2011 (Gutachten Regelinspektion Überwerfungsbauwerk km 54,410) technisch abgängig. Da beide Bauwerke direkt übereinander liegen, soll im Rahmen dieser Maßnahme die gleichzeitige Erneuerung erfolgen.
Während der Planung der Maßnahme gab es grundlegende Änderungen und Abhängigkeiten der Sperrpausen sodass die Leistungsphase 3 noch einmal beplant werden muss. Ein Augenmerk liegt besonders in der Abstimmung mit dem Betrieb, anderen Baumaßnahmen und den Zuarbeiten der Gewerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies ersucht hat.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen:
• Objektplaner Ingenieurbauwerke: 5 Mitarbeiter
• Tragwerksplaner Ingenieurbauwerke: 5 Mitarbeiter
-Mitarbeiter-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
-Nachweis über 1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt ist:
1. Planung einer Eisenbahnüberführung inklusive der Tragwerksplanung in der Lph 3 sowie der Objektplanung Lph 4 inklusive Antrag gemäß §18 AEG mit einem Planfeststellungsverfahren (Auslegungsverfahren), für ein Eisenbahninfrastrukturprojekt.
2. Die Lph 3 Tragwerksplanung muss abgeschlossen sein.
3. Für die Lph 4 Objektplanung muss der Antrag nach § 18 AEG beim EBA eingereicht oder bereits
genehmigt sein. (Nachweis mittels EBA-Aktenzeichen in der Referenz ist ausreichend).
4. Die Baukosten der Brücke betragen mindesten 1,5 Mio €.
-Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
-Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 21FEI55523 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
-Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im
Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss
der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht
zulässig.
-Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft
für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
-Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
-Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projektbeauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1.WPK Planungsbüro für Bauwesen GmbH,
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-
Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o vorgesehenen Projektleiter
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung.
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. Hinweis: Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
-Nachweis über 1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 4 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in der er als Projektleiter oder stv. Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt beinhaltete Lph 3 Tragwerksplanung für eine Eisenbahnüberführung
2. Projekt beinhaltete Lph 4 Objektplanung für eine Eisenbahnüberführung für die ein Antrag
nach §18 AEG (§18b AEG Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren) beim EBA eingereicht wurde.
-Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
-Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
-Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
-Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantragt 21FEI55523 zu entnehmen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.