Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in Graben-Neudorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in Graben-Neudorf
Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in Graben-Neudorf
01 Sicherungsaufsicht und Sicherungspersonal
01.01 Sicherungsaufsicht
01.01.0010 Einsatz Sicherungsaufsicht: 6.900,00 h
01.01.0020 Zuschlag Sicherungsaufsicht, Nebenkosten: 690,00 LE
01.01.0030 Zulage Sicherungsaufsicht, Nachtarbeit: 634,00 h
01.01.0040 Zulage Sicherungsaufsicht, Sonntag: 200,00 h
01.01.0050 Zulage Sicherungsaufsicht, gesetzlicher Feiertag: 114,00 h
01.02 Sicherungspersonale
01.02.0010 Einsatz Sicherungspersonale: 3.700,00 h
01.02.0020 Zuschlag Sicherungs-, Absperr-, Melde-, Überw.posten., Nebenk.: 370,00 LE
01.02.0030 Zulage Sicherungspersonale Nachtarbeit: 1.698,00 h
01.02.0040 Zulage Sicherungspersonale Sonntag: 399,00 h
01.02.0050 Zulage Sicherungspersonale Feiertag: 240,00 h
02 Technische Sicherung
02.01 Feste Absperrung (FA)
02.01.0010 FA auf-/abbauen: 350,00 m
02.01.0020 FA vorhalten und betreiben: 158.900,00 md
02.02 Feste Absperrung (FA) schnell montierbar
02.02.0010 FA, schnell montierbar, auf-/abbauen: 875,00 m
02.02.0020 FA, schnell montierbar, umsetzen: 875,00 m
02.02.0030 FA, schnell montierbar, vorhalten und betreiben: 10.075,00 md
02.02.0040 FA, schnell montierbar, Zulage Weichenfuß: 80,00 St
02.03 Sichtbare Absperrung
02.03.0010 Sichtbare Abgrenzung auf-/abbauen, betreiben: 100,00 m
03 Bauaffine Dienstleistungen
03.01. Signalisierung
03.01.0010 Schutzhaltsignal (Sh2) auf-/abbauen: 20,00 St
03.01.0020 Schutzhaltsignal (Sh2) vorhalten und betreiben: 1.336,00 d
03.01.0030 Schutzhaltsignal (Sh2) umsetzen: 152,00 St
03.01.0050 Langsamfahrsignale (Satz) auf-/abbauen: 8,00 St
03.01.0060 Langsamfahrsignale (Satz) vorhalten und betreiben: 1.285,00 d
03.01.0070 Langsamfahrsignale (Satz) umsetzen: 8,00 St
03.01.0090 Zusätzliches Signal Lf 1 auf-/abbauen: 4,00 St
03.01.0100 Zusätzliches Signal Lf 1, vorhalten und betreiben: 300,00 d
03.01.0120 Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, auf-/abbauen: 4,00 St
03.01.0130 Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3 vorhalten und betreiben: 300,00 d
03.01.0160 Gleismagnet ein- und ausbauen: 12,00 St
03.01.0170 Gleismagnet des AN, bereitstellen 108,00 St
03.01.0180 Gleismagnet des An, vorhalten: 321,00 d
03.01.0190 Signal El 6, auf- und abbauen: 10,00 St
03.01.0200 Signal El 6, vorhalten 321,00 d
03.02 Bahnerdungsberechtigter
03.02.0010 Zulage Bahnerdungsberechtigter 1.840,00 h
03.02.0020 Erdungsbesteck einsetzen: 920,00 Std
03.03 Helfer im Bahnbetrieb
03.03.0010 Einsatz Helfer im Bahnbetrieb: 50,00 h
03.03.0020 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Nebenkosten: 10,00 ZSS
03.03.0030 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Nachtarbeit: 30,00 h
03.03.0040 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Sonntag: 10,00 h
03.03.0050 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Feiertrag: 5,00 h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in Graben-Neudorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Ingenieurbüro Grassl - Planungsleistungen KIB+VA, Lph. 5-8
DB E&C - Baugrund, LST, OLA, EAA, Lph 5-8
Grün Team - Landschaftsbau
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.