Supportvereinbarung zu dem Content Management System ICContent® CMS der Polizei Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: 1420-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supportvereinbarung zu dem Content Management System ICContent® CMS der Polizei Hessen
Supportvereinbarung zu dem Content Management System ICContent® CMS der Polizei Hessen
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Supportvereinbarung zu dem Content Management System
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts an dieser Software und der zugehörigen Schnittstellen. Die hier zu erbringenden Leistungen erfordern Änderungen am Quellcode, die aufgrund des bestehenden Ausschließlichkeitsrechts nur von der Firma Administration ICT Solutions AG erbracht werden können. Ebenso ist nur die ICT Solutions AG berechtigt und verfügt über das erforderliche Wissen des Quellcodes um Third Level Support eigenständig anzubieten und umzusetzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Supportvereinbarung zu dem Content Management System ICContent® CMS der Polizei Hessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)