Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Personenbeförderung im Linienverkehr i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007 Referenznummer der Bekanntmachung: Bündel B 2021 VV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.traffiQ.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert, ATO
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert, ATO

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Personenbeförderung im Linienverkehr i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007

Referenznummer der Bekanntmachung: Bündel B 2021 VV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B.

Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen.

Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen.

Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines

Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der

Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß

Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 5.572.652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente

West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in

Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung im Linienverkehr des Linienbündels B.

Die Leistungen sind über die Laufzeit der Genehmigung für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen.

Die Betriebsaufnahme hat in Anlehnung an den international vereinbarten Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu erfolgen.

Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines

Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der

Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß

Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 5.572.652 Mio. Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente

West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in

Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Abs. Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a)ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b)ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 85
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme (Stufe 1) auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a) ca. 5.270.657 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b) ca. 265.238 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Im Rahmen von Stufe 1 sind bereits folgende Maßnahmen enthalten:

a) Einführung der neuen Expressbuslinie X53 durch Verlängerung von Fahrten der Linie 53 ab Zeilsheim Bf. über Sindlingen Friedhof zum Flughafen (Terminal1)

b) Verlängerung der Buslinie 54 ab Griesheim Bahnhof über Rebstockbad zur Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee

c) Vollständige Umstellung der Buslinien 59 und N11 sowie teilweise Umstellung der Linie 50 auf „Zero-Emission-Fahrzeuge“ (s. Kap. 3.2.1.)

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird die zweite Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 2 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a) ca. 5.572.652 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b) ca. 280.178 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Im Rahmen von Stufe 2 sind folgende Maßnahmen enthalten:

a) Stichfahrten der Buslinien 50 und 54 über Europaallee zur Anbindung der neuen Stadtbahnstation Europaviertel West

b) Neue Buslinie 49 über Oeserstraße zur Anbindung des Römerhofs und der Stadtbahnlinie U5 unter Einbezug von Leistungen der Linie 59

c) Einsatz von „Zero-Emission-Fahrzeugen“ auf der Linie 49 (vollständig) und Ausbau der Elektrifizierung der Linie 50 (entsprechend der Vorgaben, vgl. Kap. 3.2.1.).

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 wird, mit der Inbetriebnahme der Regionaltangente West (RTW), die dritte Stufe an Leistungen wirksam. Der Umfang der Leistungen beträgt in Stufe 3 auf der Basis eines Standardjahres gemäß Leistungsbeschreibung 3.1.2 Abs. (4):

a) ca. 4.682.179 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und

b) ca. 247.282 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.

Im Rahmen von Stufe 3 sind folgende Maßnahmen enthalten:

a) Einstellung des Busverkehrs der Linien 58 und X58 auf dem Abschnitt Höchst Bf. – Industriepark Höchst – Flughafen im Tagesverkehr.

b) Umstellung der Linie 58 zwischen Höchst Bf., Sossenheim und Eschborn auf Quartierbusstandard, Führung über Kurmainzer Straße.

c) Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen. Die Linie M55 fährt über Windhorststraße, die Linie 50 über Sossenheimer Weg und Liederbacher Straße.

d) Linienende der Linie 50 statt Unterliederbach West nun in der Schmalkaldener Straße (zur Bedienung von Parkstadt/Silogebiet).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 070-178659
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Personenbeförderung im Linienverkehr i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Eintragung in den Feldern II.1.7 und V.2.4 ist nicht erfolgt, da diese Angabe Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6151120
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/11/2021

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