Generalplanungsleistungen für die Errichtung von Wohnheimen für Mitarbeiter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agaplesion.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Errichtung von Wohnheimen für Mitarbeiter
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin („Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH“) eine Erweiterung ihrer Liegenschaften in der Ginnheimer Landstraße in 60487 Frankfurt am Main durch mehrere Neubauten. In einem ersten Schritt soll das in der Projektbeschreibung näher bezeichnete Baufeld 1 und 2 mit Wohnheimen für Mitarbeiter bebaut werden. Die Einzelheiten sowie
insbesondere die Anforderungen an das Gebäude können ebenfalls der Projektbeschreibung entnommen werden. Gegenstand dieser Ausschreibungen sind demnach sämtliche im Generalplanungsvertrag und in der Projektbeschreibung näher definierten Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnhäuser erforderlich sind oder werden. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf ersichtlich.
Auftraggeberin ist die „Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH“, sie ist Teil des Gesundheitskonzerns „Agaplesion gAG“, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt.
Die Auftraggeberin betreibt hierbei im Schwerpunkt die Einrichtungen in Frankfurt am Main; hierzu zählen:
— das Agaplesion Bethanien Krankenhaus,
— das Agaplesion MARKUS Krankenhaus,
— das medizinische Versorgungszentrum Agaplesion und
— das Bildungszentrum für Pflegeberufe Agaplesion.
In den beiden Krankenhäusern sowie dem dort zugleich ansässigen medizinischen Versorgungszentrum Agaplesion wird höchste medizinische und pflegerische Kompetenz auf dem neuesten wissenschaftlichen und technischen Stand angeboten. Das ebenfalls in Frankfurt am Main ansässige Bildungszentrum für Pflegeberufe Rhein-Main ist eine der großen Pflegeschulen in der Region und fördert die Ausbildung und Fortbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern. Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin eine Erweiterung Ihrer Liegenschaften in der Ginnheimer
Landstraße in 60487 Frankfurt am Main durch mehrere Neubauten. In einem ersten Schritt soll das in der Projektbeschreibung näher bezeichnete Baufeld 1 und 2 mit Wohnheimen für Mitarbeiter bebaut werden. Die Einzelheiten sowie insbesondere die Anforderungen an das Gebäude können ebenfalls der Projektbeschreibung entnommen werden. Gegenstand dieser Ausschreibungen sind demnach sämtliche im Generalplanungsvertrag und in der Projektbeschreibung näher definierten Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnhäuser erforderlich sind oder werden. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich vor weitere Leistungsstufen zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). In diesem Falle verlängert sich die Laufzeit entsprechend der ausgeübten Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.