Bedarfsplanung Neubau Feuerwehrhaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Echzell
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.echzell.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfsplanung Neubau Feuerwehrhaus
Gegenstand des vergebenden Auftrages sind freiberufliche Beratungsleistungen durch ein qualifiziertes Planungsbüro (Architekt oder Ingenieur) zur Projektvorbereitung des vorgesehenen Neubaus eines Feuerwehrhauses in 61209 Echzell (Ortsteil Bingenheim) mit maximal vier Fahrzeugstellplätzen.
Gemeinde Echzell
Gegenstand des vergebenden Auftrages sind freiberufliche Beratungsleistungen durch ein qualifiziertes Planungsbüro (Architekt oder Ingenieur) zur Projektvorbereitung des vorgesehenen Neubaus eines Feuerwehrhauses in 61209 Echzell (Ortsteil Bingenheim) mit maximal vier Fahrzeugstellplätzen. Der Auftraggeber befindet sich somit in der Phase der Bedarfsplanung zwecks Vorbereitung der europaweiten Vergabe von Planungsleistungen (freiberufliche Architekten- und Ingenieurleistungen). Hierzu bedarf er der Bedarfsplanung durch ein qualifiziertes Planungsbüro (Architekt und/oder Ingenieur), das im Rahmen der hiesigen Ausschreibung ermittelt und beauftragt wurde.
Im Rahmen der Bedarfsplanung sowie der Bedarfsermittlung war bereits ein Planungsunternehmen involviert. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sind jedoch mittlerweile überholt und müssen durch die auftragsgegenständliche Leistung erneut erbracht werden.
Als besondere Leistung wird optional (einseitig für den Auftraggeber) das Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen entsprechend Anlage 10 zu §§ 34 Abs. 4, 3, § 35 Abs. 7 HOAI 2021 für die spätere Vergabe von Planungsleistungen vergeben, welche auf Stundensatzbasis abgerechnet würde; dies behält sich der AG vor optional zu beauftragen.
Weiter kann optional beauftragt werden
- an Gremien-Sitzungen des Auftraggebers bzw. sonstiger Beteiligter teilzunehmen und dort Präsentationen zu halten.
- an Veranstaltungen für den öffentlichen Beteiligungsprozess unter Mitwirkung des Auftraggebers
teilzunehmen
Wichtige Hinweise:
Es erfolgt eine Auftragslimitierung. Die Auftragssumme beträgt maximal [Betrag gelöscht] Euro netto.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Diesem Vergabeverfahren ging eine erfolglose öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO, die Bestimmungen der UVgO finden in Hessen noch keine Anwendung, voraus. Die Vorgaben der VOL/A greifen vorliegend nicht, da diese bei der Vergabe von Planungsleistungen nicht anwendbar sind. Dementsprechend sind vorliegend allein die Vorgaben des HVTG zu berücksichtigen. Aus § 11 HVTG folgt die Pflicht zur Bekanntmachung des Verfahrens, zur Eignungsprüfung sowie zur Aufforderung von mindestens fünf geeigneten (oder ggf. weniger) Unternehmen. Nach § 11 Abs. 2 HVTG muss vor der Aufforderung der Unternehmen die Eignung der Unternehmen festgestellt werden. Dementsprechend wurde eine ex-ante-Bekanntmachung (HAD-Referenz-Nr.: 8780/12) durchgeführt, um sodann eine freihändige Vergabe ohne Interessenbekundung in Anlehnung an die UVgO durchzuführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bedarfsplanung Neubau Feuerwehrhaus
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlich, die jeweilige Angabe [Betrag gelöscht] EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]34
Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.