Monitor Reporting Abwicklungsanstalten Referenznummer der Bekanntmachung: 0046-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen.
Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet:
1. Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie
2. die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2).
Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wurde dieses Vergabeverfahren durchgeführt.
Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Erste Abwicklungsanstalt Friedrichstraße 84 40217 Düsseldorf Die Leistungserbringung erfolgt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, sowie in den Geschäftsräumen der Abwicklungsanstalt.
Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen.
a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten
Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit:
-- Beurteilung des Planungsmodells und des Datenhaushalts hinsichtlich Konzeption, Struktur und Modellierung unter Berücksichtigung methodischer Fragestellungen und der Planungstreue (bspw. Rechnungslegung vs. Planungsmethodik).
-- Plausibilisierung der Richtigkeit und der sachgerechten Abbildung der makroökonomischen Planungsannahmen (i.W. Zinsstrukturen, Wechselkurse und Inflationsraten) und der Portfolioqualität (Rating) im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung aktueller, vertretbarer Entwicklungen (Makroökonomie, Kapitalmarkt einschließlich Annahmen zur Fundingplanung, Politik, besondere Ereignisse).
-- Stichprobenartige Prüfung der planungsrelevanten Eingangsdaten (i.W. Zins- und Tilgungscashflows der Assets der Abwicklungsportfolien und der Fundingplanung einschließlich jeweils zugehöriger Derivatepositionen) sowie der Planung der Sach- und Personalkosten (vertragliche Leistungsbeziehungen sowie ergänzende Expertenschätzungen hinsichtlich zukünftiger geplanter Entwicklungen).
-- Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit) der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen über den mehrjährigen Planungszeitraum sowie in den ergänzenden Darstellungen des Abwicklungsplanes (z.B. Portfolioqualität, Ertragsentwicklung und Risikoergebnis).
b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) im Hinblick auf
-- die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der mehrjährigen Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen.
-- die Bestandsabläufe (Bank-/ Handelsbuch, Teilportfolien) einschließlich der Modellierung vorzeitiger Rückführungen.
-- die Portfolioqualität und das Risikoergebnis sowie deren Bestandteile wie z.B. den Expected Loss, die Ratingmigration sowie der Verlustschätzung.
-- das Fundingmodell (Geld- und Kapitalmarktrefinanzierung, Währungen und Margen).
-- die Abbildung von Fremdwährungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.
-- die Verwaltungskosten: Entwicklung der Mitarbeiterkapazität / der Personalkosten; Entwicklung der Sachkosten (Aufriss nach variablen / fixen Komponenten sowie Kostenarten)
-- Sonderthemen wie z.B. Beteiligungen, Steuern und Stressszenarien
-- Ergebnis der Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen vom Ende des Planungshorizonts bis zur vollständigen Abwicklung des Abwicklungsportfolios (Residualplanungszeitraum).
c) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden.
d) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
-- Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung in Kraft - mit Wirkung zum 15.10.2021 - und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser drei Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2024). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2021 hinaus, ist der Tag der Zuschlagserteilung gleichzeitig Beginn der dreijährigen Vertragslaufzeit sowie der Leistungsbeginn.
-- Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM)
FMS Wertmanagement AöR Prinzregentenstrasse 56 80538 München Die Leistungserbringung erfolgt in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, sowie in den Geschäftsräumen der Abwicklungsanstalt.
Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen.
a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten
Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit:
-- Beurteilung des Planungsmodells und des Datenhaushalts hinsichtlich Konzeption, Struktur und Modellierung unter Berücksichtigung methodischer Fragestellungen und der Planungstreue (bspw. Rechnungslegung vs. Planungsmethodik).
-- Plausibilisierung der Richtigkeit und der sachgerechten Abbildung der makroökonomischen Planungsannahmen (i.W. Zinsstrukturen, Wechselkurse und Inflationsraten) und der Portfolioqualität (Rating) im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung aktueller, vertretbarer Entwicklungen (Makroökonomie, Kapitalmarkt einschließlich Annahmen zur Fundingplanung, Politik, besondere Ereignisse).
-- Stichprobenartige Prüfung der planungsrelevanten Eingangsdaten (i.W. Zins- und Tilgungscashflows der Assets der Abwicklungsportfolien und der Fundingplanung einschließlich jeweils zugehöriger Derivatepositionen) sowie der Planung der Sach- und Personalkosten (vertragliche Leistungsbeziehungen sowie ergänzende Expertenschätzungen hinsichtlich zukünftiger geplanter Entwicklungen).
-- Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit) der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen über den mehrjährigen Planungszeitraum sowie in den ergänzenden Darstellungen des Abwicklungsplanes (z.B. Portfolioqualität, Ertragsentwicklung und Risikoergebnis).
b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) im Hinblick auf
-- die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der mehrjährigen Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen.
-- die Bestandsabläufe (Bank-/ Handelsbuch, Teilportfolien) einschließlich der Modellierung vorzeitiger Rückführungen.
-- die Portfolioqualität und das Risikoergebnis sowie deren Bestandteile wie z.B. den Expected Loss, die Ratingmigration sowie der Verlustschätzung.
-- das Fundingmodell (Geld- und Kapitalmarktrefinanzierung, Währungen und Margen).
-- die Abbildung von Fremdwährungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.
-- die Verwaltungskosten: Entwicklung der Mitarbeiterkapazität / der Personalkosten; Entwicklung der Sachkosten (Aufriss nach variablen / fixen Komponenten sowie Kostenarten)
-- Sonderthemen wie z.B. Beteiligungen, Steuern und Stressszenarien
-- Ergebnis der Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen vom Ende des Planungshorizonts bis zur vollständigen Abwicklung des Abwicklungsportfolios (Residualplanungszeitraum).
c) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden.
d) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
-- Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung in Kraft - mit Wirkung zum 15.10.2021 - und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser drei Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2024). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2021 hinaus, ist der Tag der Zuschlagserteilung gleichzeitig Beginn der dreijährigen Vertragslaufzeit sowie der Leistungsbeginn.
-- Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-- Der angegebene Auftragswert (je Los) entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswertlag liegt oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
-- Gemäß E-Rechnung-Verordnung (E-Rech-VO) ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
-- Es wird ergänzend verwiesen auf die Berichtigung einzelner Angaben der Auftragsbekanntmachung mittels "Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben" mit der Nr. 2021/S 177-462173.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VRAMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.