Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Berliner Straße (Ausführungsplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50899
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Berliner Straße (Ausführungsplanung)
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Berliner Straße (Ausführungsplanung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Berliner Straße (Ausführungsplanung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wiesbaden, EÜ Berliner Straße, Strecke 3501, km505
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Berliner Straße (Ausführungsplanung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
NT01: Überarbeitung der Lagerbedingungen in eine schwimmende Lagerung
Im Projekt T016073931, EÜ Berliner Straße ist es während der statischen Berechnung in der Ausführungsplanung notwendig geworden die Lagerungsbedingung von einer festen Lagerung zu einer schwimmenden Lagerung zu ändern. Die schwimmende Lagerung war in den Entwurfsplanungsunterlagen nicht vorgesehen. Die zusätzliche Berechnung ist notwendig.
Der Auftragnehmer übernimmt alle statischen Berechnungen für das Bauwerk. Die Berechnung der Lagerung ist Teil der gesamten statischen Berechnung und kann nicht getrennt durch einen weiteren Auftragnehmer vorgenommen ohne das dieser sich in das gesamte statische System des Bauwerkes einarbeiten muss.