SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen
Lieferung von SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen
Zentrales Lager in Limburg an der Lahn (65549). Die Auftraggeber halten sich eine Neubestimmung des Lagerortes vor.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestkits zur Eigenanwendung ("Selbsttests") für Schülerinnen/Schüler sowie Schulpersonal, für Erzieherinnen/Erzieher in Kindertageseinrichtungen/-pflege und für Landesbedienstete in Hessen (Auftraggeber: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration).
Insgesamt ist ein festes Mengengerüst von 22.653.750 Antigen-Tests/Testkits in ein von den Auftraggebern bestimmtes zentrales Lager (derzeit in Limburg an der Lahn; eine Neubestimmung wird sich vorbehalten) zu liefern.
Die 1. Auslieferung muss in Höhe von bis zu maximal 4 Mio. Testkits bis 02.02.2022 erfolgen.
Die darauffolgenden Auslieferungen sind vom Auftragnehmer in einem 2-wöchigen Rhythmus von mindestens 1 Mio. Testkits zu erbringen. Die Auftraggeber behalten es sich vor, den vorbenannten Lieferrhythmus bedarfsgerecht in Absprache mit dem Auftragnehmer anzupassen.
Der Abstrich muss mittels vorderem Nasenabstrich durch einen Abstrich-Tupfer, der in einem Röhrchen abgestrichen wird, erfolgen.
Die Teströhrchen müssen bereits mit einer Pufferlösung vorbefüllt sein.
Die Antigen-Tests müssen eine CE-Kennzeichnungs tragen oder das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM befristet zugelassen sein. Entsprechend müssen die Antigen-Tests BfArM- oder in der 'vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests' des Paul- Ehrlich-Instituts gelistet sein.
Sie müssen eine Sensitivität von mindestens 80% sowie eine Spezifität von mindestens 97% aufweisen.
Es müssen Lagertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius möglich sein.
Die Testkits müssen zur Eigenanwendung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Eine Eignung für Kleinkinder und Säuglinge ist nicht verlangt.
Die Lagerung von mindestens 50 % der zu liefernden Testkits im europäischen Raum ist zwingend.
Eine Packungseinheit darf eine Stückzahl von 15 Testkits nicht überschreiten. Je Stück muss es sich um ein zur weiteren Verwendung fertig abgepacktes,
vollständiges Testkit handeln, welches vor Verwendung nicht umgepackt werden muss.
Den Auftraggebern (HKM und HMSI) steht über das Mengengerüst in Höhe von 22.653.750 Testkits hinaus ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit in Höhe von bis zu 20 % des in diesem Vergabeverfahren in Rede stehenden Auftragswertes zu. Hierfür gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Über die Inanspruchnahme des Leistungserweiterungsrechts wird der Auftragnehmer von den Auftraggebern rechtzeitig, zwei Wochen vor Auslieferung, informiert. Das einseitige Leistungserweiterungsrecht von 20 % versteht sich als Obergrenze, bis zu der die Auftraggeber (ggf. auch sukzessive, in mehreren Auslieferungen) beauftragen können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten 20 % besteht nicht.
Die Auftraggeber können bei entsprechender Entwicklung des Pandemiegeschehens den Vertrag um bis zu weitere 33.888.750 Testkits erweitern. Für die Option gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis.
Die Auftraggeber können Teilmengen bis zum Erreichen der vorgenannten Gesamtoptionsmenge sukzessive, in mehreren Auslieferungen in Anspruch nehmen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten Optionsmenge als solche besteht nicht. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Teiloptionsmengen rechtzeitig, mit einem Vorlauf von 2 Wochen vor dem entsprechenden Auslieferungstermin mit.
Die Teilmengen aus der Option können bis zum Erreichen der Gesamtoptionsmenge längstens bis zum 02.09.2022 von Seiten der Auftraggeber beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als sechs Monate oder einer anderen gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung nach ausländischem Recht
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden durch eine Eigenerklärung geführt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen umfassen für: Personenschäden: 1,5 Millionen Euro und Sachschäden: 1,5 Millionen Euro. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
- eine vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens sowie über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung betrifft. Dabei wird ein Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro betreffend die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung innerhalb von 12 Monaten vorausgesetzt. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Mindestumsatz insgesamt nachzuweisen. Wird dieser Mindestumsatz innerhalb von 12 Monaten nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen
- eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der Leistung, Lieferumfang (Anzahl an Testkits), Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner (Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum und Lieferrhythmus. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus betreffen und einen Lieferumfang von regelmäßigen Auslieferungen (mindestens alle 2 Wochen Auslieferung von mindestens 2,5 Millionen Tests) nachweisen. Hierzu hat der Bieter die vorgelegten Referenzen entsprechend zu erläutern.
Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.
Werden die Referenzen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die pandemische Entwicklung der Coronavirus SARSCov-2-Pandemie (kurz: Corona-Pandemie)/den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen betreffend, ist es zwingend erforderlich die bisherige Testung für SchülerInnen/ Schulpersonal, ErzieherInnen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie Landesbedienstete umgehend weiter fortzuführen.
Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass die 1. Auslieferung bereits am 02.02.2022 im Lager sein muss. Zur Sicherstellung dieses Termins im Hinblick auf lückenlose Testungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die
Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens erforderlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Dem Angebot sind neben den in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen folgende Unterlagen beizufügen:
- die Erklärung Unternehmensdaten
- folgende Produktunterlagen/ Nachweise:
• Handlingbeschreibung;
• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test eine CE-Kennzeichnung trägt oder Nachweis, dass dessen Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM nach § 11 Abs. 1 MPG derzeit befristet zugelassen ist (Sonderzulassung des BfArM), sofern zutreffend
• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test BfArM-gelistet ist, sofern zutreffend
• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test in der "vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestes" des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet ist
• Nachweis zu Spezifität und Sensitivität des angebotenen Antigen-Tests
(Der Test muss mindestens eine Spezifität von 97 % und eine Sensitivität von 80 % ausweisen; Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes)
• Nachweis zu Anzahl der Einzelbestandteile des angebotenen Antigen-Test(kits)
• Nachweis zu Vorbefüllung der Röhrchen mit Pufferlösung (Mindestanforderung; Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes)
- das vollständig ausgefüllte AI-Leistungsverzeichnis inkl. Fragebogen
Ein Muster des angebotenen Tests ist bis zum Ende der Angebotsfrist (13.12.2021 10:00 Uhr) zum Angebot bei der Vergabestelle einzureichen. Liegt dieses nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist ebenfalls die Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen des Landes Hessen (Vordruck 632EU/Ziffer 5) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de