SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d0dd3d45b-469c03c6a224b110
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Zentrales Lager in Limburg an der Lahn (65549). Die Auftraggeber halten sich eine Neubestimmung des Lagerortes vor.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestkits zur Eigenanwendung ("Selbsttests") für Schülerinnen/Schüler sowie Schulpersonal, für Erzieherinnen/Erzieher in Kindertageseinrichtungen/-pflege und für Landesbedienstete in Hessen (Auftraggeber: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration).

Insgesamt ist ein festes Mengengerüst von 22.653.750 Antigen-Tests/Testkits in ein von den Auftraggebern bestimmtes zentrales Lager (derzeit in Limburg an der Lahn; eine Neubestimmung wird sich vorbehalten) zu liefern.

Die 1. Auslieferung muss in Höhe von bis zu maximal 4 Mio. Testkits bis 02.02.2022 erfolgen.

Die darauffolgenden Auslieferungen sind vom Auftragnehmer in einem 2-wöchigen Rhythmus von mindestens 1 Mio. Testkits zu erbringen. Die Auftraggeber behalten es sich vor, den vorbenannten Lieferrhythmus bedarfsgerecht in Absprache mit dem Auftragnehmer anzupassen.

Der Abstrich muss mittels vorderem Nasenabstrich durch einen Abstrich-Tupfer, der in einem Röhrchen abgestrichen wird, erfolgen.

Die Teströhrchen müssen bereits mit einer Pufferlösung vorbefüllt sein.

Die Antigen-Tests müssen eine CE-Kennzeichnungs tragen oder das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM befristet zugelassen sein. Entsprechend müssen die Antigen-Tests BfArM- oder in der 'vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests' des Paul- Ehrlich-Instituts gelistet sein.

Sie müssen eine Sensitivität von mindestens 80% sowie eine Spezifität von mindestens 97% aufweisen.

Es müssen Lagertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius möglich sein.

Die Testkits müssen zur Eigenanwendung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Eine Eignung für Kleinkinder und Säuglinge ist nicht verlangt.

Die Lagerung von mindestens 50 % der zu liefernden Testkits im europäischen Raum ist zwingend.

Eine Packungseinheit darf eine Stückzahl von 15 Testkits nicht überschreiten. Je Stück muss es sich um ein zur weiteren Verwendung fertig abgepacktes,

vollständiges Testkit handeln, welches vor Verwendung nicht umgepackt werden muss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Testhandhabungsfreundlichkeit/ Testbestandteile/ Größe der Verpackungseinheit / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/02/2022
Ende: 02/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Den Auftraggebern (HKM und HMSI) steht über das Mengengerüst in Höhe von 22.653.750 Testkits hinaus ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit in Höhe von bis zu 20 % des in diesem Vergabeverfahren in Rede stehenden Auftragswertes zu. Hierfür gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Über die Inanspruchnahme des Leistungserweiterungsrechts wird der Auftragnehmer von den Auftraggebern rechtzeitig, zwei Wochen vor Auslieferung, informiert. Das einseitige Leistungserweiterungsrecht von 20 % versteht sich als Obergrenze, bis zu der die Auftraggeber (ggf. auch sukzessive, in mehreren Auslieferungen) beauftragen können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten 20 % besteht nicht.

Die Auftraggeber können bei entsprechender Entwicklung des Pandemiegeschehens den Vertrag um bis zu weitere 33.888.750 Testkits erweitern. Für die Option gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis.

Die Auftraggeber können Teilmengen bis zum Erreichen der vorgenannten Gesamtoptionsmenge sukzessive, in mehreren Auslieferungen in Anspruch nehmen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten Optionsmenge als solche besteht nicht. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Teiloptionsmengen rechtzeitig, mit einem Vorlauf von 2 Wochen vor dem entsprechenden Auslieferungstermin mit.

Die Teilmengen aus der Option können bis zum Erreichen der Gesamtoptionsmenge längstens bis zum 02.09.2022 von Seiten der Auftraggeber beauftragt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als sechs Monate oder einer anderen gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung nach ausländischem Recht

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden durch eine Eigenerklärung geführt werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen umfassen für: Personenschäden: 1,5 Millionen Euro und Sachschäden: 1,5 Millionen Euro. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.

- eine vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens sowie über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung betrifft. Dabei wird ein Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro betreffend die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung innerhalb von 12 Monaten vorausgesetzt. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Mindestumsatz insgesamt nachzuweisen. Wird dieser Mindestumsatz innerhalb von 12 Monaten nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der Leistung, Lieferumfang (Anzahl an Testkits), Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner (Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum und Lieferrhythmus. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus betreffen und einen Lieferumfang von regelmäßigen Auslieferungen (mindestens alle 2 Wochen Auslieferung von mindestens 2,5 Millionen Tests) nachweisen. Hierzu hat der Bieter die vorgelegten Referenzen entsprechend zu erläutern.

Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.

Werden die Referenzen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nicht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die pandemische Entwicklung der Coronavirus SARSCov-2-Pandemie (kurz: Corona-Pandemie)/den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen betreffend, ist es zwingend erforderlich die bisherige Testung für SchülerInnen/ Schulpersonal, ErzieherInnen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie Landesbedienstete umgehend weiter fortzuführen.

Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass die 1. Auslieferung bereits am 02.02.2022 im Lager sein muss. Zur Sicherstellung dieses Termins im Hinblick auf lückenlose Testungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die

Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens erforderlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Dem Angebot sind neben den in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen folgende Unterlagen beizufügen:

- die Erklärung Unternehmensdaten

- folgende Produktunterlagen/ Nachweise:

• Handlingbeschreibung;

• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test eine CE-Kennzeichnung trägt oder Nachweis, dass dessen Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM nach § 11 Abs. 1 MPG derzeit befristet zugelassen ist (Sonderzulassung des BfArM), sofern zutreffend

• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test BfArM-gelistet ist, sofern zutreffend

• Nachweis, dass der angebotene Antigen-Test in der "vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestes" des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet ist

• Nachweis zu Spezifität und Sensitivität des angebotenen Antigen-Tests

(Der Test muss mindestens eine Spezifität von 97 % und eine Sensitivität von 80 % ausweisen; Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes)

• Nachweis zu Anzahl der Einzelbestandteile des angebotenen Antigen-Test(kits)

• Nachweis zu Vorbefüllung der Röhrchen mit Pufferlösung (Mindestanforderung; Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes)

- das vollständig ausgefüllte AI-Leistungsverzeichnis inkl. Fragebogen

Ein Muster des angebotenen Tests ist bis zum Ende der Angebotsfrist (13.12.2021 10:00 Uhr) zum Angebot bei der Vergabestelle einzureichen. Liegt dieses nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist ebenfalls die Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen des Landes Hessen (Vordruck 632EU/Ziffer 5) einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2021

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