Rahmenvertrag zur Lieferung von Stromschienenträgern S-Bahn Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53227
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Stromschienenträgern S-Bahn Hamburg
Lieferung verschiedener Typen Stromschienenträger für die Gleichstrom-S-Bahn Hamburg
Hamburg
Lieferung von Stromschienenträgern für das System Gleichstrom-S-Bahn Hamburg nach technischen Vorgaben
Option Verlängerung der Laufzeit um 2 x 1 Jahr
siehe Ziffer II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die in den beiliegenden Unterlagen im Register B Lieferantenselbstauskunft, Bietereigenerklärung und ggf. die Bietergemeinschaftserklärung vollständig aus und fügen diese dem Teilnahmeantrag bei.
Bitte füllen Sie die in den beiliegenden Unterlagen im Register B Lieferantenselbstauskunft, Bietereigenerklärung und ggf. die Bietergemeinschaftserklärung vollständig aus und fügen diese dem Teilnahmeantrag bei.
Bitte füllen Sie die in den beiliegenden Unterlagen im Register B Lieferantenselbstauskunft, Bietereigenerklärung und ggf. die Bietergemeinschaftserklärung vollständig aus und fügen diese dem Teilnahmeantrag bei.
Zusätzlich geben Sie mit dem Teilnahmeantrag bitte folgende Erklärungen ab:
- Erklärung, dass im Zuschlagfall geeignete Vorlieferanten gebunden werden, die die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3)
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderte Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über die gesamt mögliche Rahmenvertragslaufzeit ist der Abruf einer geschätzten Stückzahl von 6.520 Stromschienenträgern (in 12 technisch spezifizierten Ausführungen) einschließlich der dazugehörigen Zwischenlagen vorgesehen. Voraussetzung dafür ist die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen in diesem Zeitraum. Eine Abnahmepflicht besteht nicht. Die Höchstmenge beträgt 8000 Stück.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.