EU-P 0078-20EK3 Personentransporte auf dem Flughafenvorfeld. Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0078-20EK3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0078-20EK3 Personentransporte auf dem Flughafenvorfeld.
Die Fraport AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Frankfurt, eines der größten europäischen Luftverkehrsdrehkreuze. Der Fachbereich Passagiertransport der Fraport AG erbringt Personenbeförderungsleistungen mit Bussen für verschiedene Kunden am Flughafen Frankfurt. In diesem Zuge beabsichtigt die Fraport AG die Vergabe bestimmter Leistungen, die überwiegend auf dem Flughafenvorfeld (sensibler Teil des Sicherheitsbereich, "critical part") zu erbringen sind, an Dritte.
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn ist der 01.11.2020.
Produkte Rundfahrten, Personalfahrten
Frankfurt am Main, Flughafen
1. Produkt Rundfahrten:
1.1 Kurzbeschreibung:
Durchführung von Besucherrundfahrten für den Fachbereich Besucherservice der Fraport AG (UKM-KS). Abhol- und Abgabepunkt für die Rundfahrtgäste und deren Begleiter befinden sich i.d.R. im Vorfeldbereich. Gelegentlich tangiert/endet die Rundfahrt auch im öffentlichen Straßenbereich.
1.2 Bedarfszeiten Hauptsaison 01.03. - 31.12.:
Wochenende und Feiertage: bis zu 6 Busse je ca. 7 Std. im Zeitraum 8:30 - 20:00 Uhr (ca. 3.906 Std. p.a.)
Werktage (Mo-Fr): bis zu 5 Busse je ca. 7 Std. im Zeitraum 08:30 - 20:00 Uhr (ca. 7.455 Std. p.a.)
1.3 Bedarfszeiten Nebensaison 01.01. - 28.02.:
Wochenende und Feiertage: bis zu 4 Busse je ca. 7 Std. im Zeitraum 08:30 - 20:00 Uhr (ca. 476 Std. p.a.)
Werktage (Mo-Fr): bis zu 3 Busse je ca. 7 Std. im Zeitraum 08:30 - 20:00 Uhr (ca. 882 Std. p.a.)
1.4 Abruf:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die angegebenen Mengenangaben auf den geschätzten Bedarf beziehen. Der tatsächlich benötigte Leistungsumfang wird einzeln abgerufen.
2. Produkt Personalfahrten:
2.1 Kurzbeschreibung:
Durchführung von Personalfahrten nach Fahrplan für Fraport-Bereiche. Etwa 95 % dieser Fahrten finden im Vorfeldbereich und 5 % im Betriebsbereich sowie gelegentlich im öffentlichen Straßenbereich statt. Die Bedarfe richten sich an Dienstzeiten der Mitarbeiter von Fraport.
2.2 Bedarfszeiten:
6 Gelenkbusse je 4:30 Std. im Zeitraum 03:00 - 07:30 Uhr (ca. 9.855 Std. p.a.)
6 Gelenkbusse je 3:15 Std. im Zeitraum 20:45 - 00:00 Uhr (ca. 7.117 Std. p.a.)
Weitere Informationen sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
PRM-Shuttle
Frankfurt am Main, Flughafen
Kurzbeschreibung:
Vorfeldseitiger Transfer von mobilitätseingeschränkte Gästen zwischen den Terminalbereichen für die FraCareServices GmbH mit einem Solo-Bus. Die Begleitung der mobilitätseingeschränkten Gäste erfolgt durch qualifiziertes Personal der FraCareServices GmbH.
Bedarfszeiten:
Bedarfszeiten Hauptsaison 01.05. – 31.10.:
1 Solobus je 8 Stunden im Zeitraum 06:00 - 14:00 Uhr
1 Solobus je 8 Stunden im Zeitraum 05:30 – 13:30 Uhr
(2.944 Std. p.a.)
Bedarfszeiten Nebensaison 01.11. – 30.04.:
1 Solobus je 8 Stunden im Zeitraum 06:00 - 14:00 Uhr
(1.448 Std. p.a.)
Weitere Informationen sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Passagiertransporte I
Frankfurt am Main, Flughafen
Kurzbeschreibung:
Fraport erhält von Airline-Kunden Aufträge zum Bustransport von Passagieren auf dem Flughafenvorfeld. Hierbei werden Passagiere von Flugereignissen auf dem Vorfeld (Inbound) oder Gate (Outbound) abgeholt und zur Busankunft (Inbound) oder Abflug (Outbound) auf dem Vorfeld transportiert.
Die Fahraufträge werden durch Fraport über ein Auftragssystem (PT-Dispo) an die Busse des Auftragnehmers gesendet (Ticketsystem). Das elektronische Auftragsticket erhält der Bus über ein mobiles Datenendgerät (MDE) angezeigt.
Bedarfszeiten:
ca. 22.782 Std. p.a.
Abruf:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die angegebenen Mengenangaben auf den geschätzten Bedarf beziehen und keine Abnahmeverpflichtung begründen. Der tatsächlich benötigte Leistungsumfang wird durch monatliche Einsatzpläne zwei Wochen vor Monatsbeginn abgerufen.
Passagiertransporte II
Frankfurt am Main, Flughafen
Kurzbeschreibung:
Fraport erhält von Airline-Kunden Aufträge zum Bustransport von Passagieren auf dem Flughafenvorfeld. Hierbei werden Passagiere von Flugereignissen auf dem Vorfeld (Inbound) oder Gate (Outbound) abgeholt und zur Busankunft (Inbound) oder Abflug (Outbound) auf dem Vorfeld transportiert.
Die Fahraufträge werden durch Fraport über ein Auftragssystem (PT-Dispo) an die Busse des Auftragnehmers gesendet (Ticketsystem). Das elektronische Auftragsticket erhält der Bus über ein mobiles Datenendgerät (MDE) angezeigt.
Bedarfszeiten:
ca. 22.782 Std. p.a.
Abruf:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die angegebenen Mengenangaben auf den geschätzten Bedarf beziehen und keine Abnahmeverpflichtung begründen. Der tatsächlich benötigte Leistungsumfang wird durch monatliche Einsatzpläne zwei Wochen vor Monatsbeginn abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Produkte Rundfahrten, Personalfahrten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PRM-Shuttle
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Passagiertransporte I
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Passagiertransporte II
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B", verwiesen. Die "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die "informatorischen Vergabeunterlagen" werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die
u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de