KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 761: Querschläge Vorhaltung des Materials für die Zulagebewehrung
Im Zuge der Aufgefrierphase der Vereisung an den Querschlägen 6 und 7 ist es infolge Eisdrucks zu Verformungen der
Tübbinge in den Haupttunnelröhren und Hebungen gekommen. Ursachen für diese unerwarteten Phänomene des Eisdrucks
werden aktuell noch technisch bewertet. Für die hebungsproblematischen Querschläge musste daraufhin die Statik angepasst
werden und es wird möglicherweise eine Zulagebewehrung erforderlich.
Der zusätzliche Bewehrung wird nur im Bedarfsfall erforderlich und wird mit der Bewehrung der vertraglich geschuldeten
Leistung eingebaut.