Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41405
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
02: Aufgrund der Planänderungen in dem angrenzenden Projekt „Software- und Achszählerwechsel im Bf. Jüterbog“ ist der AN aufgefordert die Verlegung des Signals 33ZU34 vorzunehmen. Gemäß den Angaben des AN-Bau´s entstehen ihm hierdurch zusätzliche Aufwendungen für die Herstellung von starkem Vegetationsschnitt zur Freilegung der Bestandskabeltrasse an km 63,085- km 63,345 sowie die Lieferung und Einbau von Kabelschutzrohr DN 110 zur Anbindung Signalkabel S 334401a am neuen Signalstandort 33ZU34 km 63,085 sowie dem Standort des 500 Hz Gleismagneten am km 63,345.
Der ursprüngliche und ausgeschriebene Standort des betreffenden Signals wurde auf Basis der z.Z. der Ausschreibung bekannten Planung des angrenzenden Projekts durchgeführt. Auf die nun erfolgte Planänderung haben die Projektbeteiligten weder im Vorhinein noch während der Projektdurchführungen einen Einfluss und kann daher auch nicht vorhergesehen werden.