Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41405
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
14: Aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei der vom AG zu verantwortenden Materiallieferung muss der Bau-AN die Sichtung und Prüfung die vom Bauherren gesendeten Auftragsbestätigungen sowie die Prüfung und Beschaffung aller Fahlteile übernehmen.
Gemäß den Angaben des AN-Bau´s entstanden hierdurch zusätzliche Aufwendungen im Bereich von Personal und ggf. Logistik.
Die nötigen Materialien wurden vom AG ordnungsgemäß und fristgerecht bestellt. Auf die Vollständigkeit und Beschaffenheit der Materialien haben die Projektbeteiligten weder im Vorhinein noch während der Projektdurchführungen einen Einfluss und kann daher auch nicht vorhergesehen werden.