Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41405
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbundvergabe: Komplex Gleiserneuerung/ Weichenerneuerung Abzw. Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog, Strecke Berlin-Halle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Berlin-Halle, Abzweig Großbeeren-Ludwigsfelde-Trebbin-Luckenwalde-Jüterbog
14.700 m Gleiserneuerung, 6.900 m Schienenerneuerung, 39 Stück Weichenerneuerung, Sicherungsleistungen
20: Aufgrund der Änderungen durch den ALV, ist der AN aufgefordert die Bestückung der Weichen vorzunehmen. Gemäß den Angaben des AN-Bau´s entstehen ihm hierdurch zusätzliche Aufwendungen für Material.
Die ursprünglich und ausgeschriebene Leistung musste im Zuge der Bautätigkeit auf Drängen des ALV´s geändert werden.
Diese nachträglichen Änderungen waren zuvor nicht bekannt und konnten daher im Projekt vorab auch nicht berücksichtigt werden.